Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Selbstbestimmt Leben — Notfallplan

 

artax hat einen System entwi­ckelt, in dem alle privat und beruf­lich wichtigen Dokumente, und Verfü­gungen unter dem Titel „Früchte des Lebens“ in einem Dokumenten-Ordner zusam­men­ge­fasst sind. Dazu gehören die Vorsor­ge­voll­macht und Patientenverfügung. 

 

Inhalts­ver­zeichnis

 

Diesen Ordner stellen wir unseren Mandanten zur Verfü­gung, damit sie im Notfall oder auch zur laufenden Orien­tie­rung und Überprü­fung alle wichtigen Infor­ma­tionen und Dokumente zur Hand haben.

 

Dokumen­ta­tion

 

  • Familie, Stamm­baum
  • Arbeit, Steuer, Sozialversicherung
  • Gesetz­liche Erbfolge
  • Vermögen
  • Risiko­vor­sorge, Versicherungen
  • Verbind­lich­keiten
  • Sonstige private Angelegenheiten
  • Testa­ment / Erbverträge
  • Verfü­gungen / Vollmachten / Vorsor­ge­voll­macht
  • Patien­ten­ver­fü­gung
  • Notfall­plan

 

 

Patientenverfügung nicht verfügbar?

 

75% der Deutschen haben weder ein Testa­ment noch einen Ehever­trag, die meisten keine Patien­ten­ver­fü­gung und auch keine Vorsor­ge­voll­macht. Falls doch, dann sind die notwen­digen Infor­ma­tionen nicht schnell genug oder gar nicht zur Hand.

In unserer von Mobilität geprägten Welt ist das ein Unding. Aus unserer Sicht gehört es zur Verant­wor­tung eines jeden, für sich und die eigene Familie eine verläss­liche Handhabe für Notfälle zu schaffen und diese entspre­chend der Verän­de­rungen im Leben fortzu­schreiben, auch zu bewahren, damit die Übersicht und Rechts­si­cher­heit gewahrt bleiben.

Viele unserer Mandanten haben aufgrund Ihrer Herkunft bzw. die ihrer Ehegatten / Partner, aufgrund des Studiums oder Arbeit im Ausland oder Vermögen im Ausland einen Bezug zum Inter­na­tio­nalen Privat­recht (IPR). Bei Selbstän­digen kommt der Bezug zum Inter­na­tio­nalen Handels- und Gesell­schafts­recht hinzu. Dies ist auch steuer­recht­lich von Belang, sei es hinsicht­lich der Einkom­mens­be­steue­rung, sei es bei Schen­kungen, Erbschaften etc..

 

 

Daten-Aktualisierung alle 2 Jahre

 

Soweit die erfor­der­li­chen Daten verfügbar sind, werden diese bereits von artax einge­tragen, bzw. die Dokumente ausge­druckt und einge­heftet. Weitere Daten werden mit Ihnen zusammen und vervoll­stän­digt. Das Werk wird spätes­tens alle zwei Jahre gemeinsam durch­ge­gangen damit aufgrund verän­derter Lebens­ver­hält­nisse ggf. erfor­der­liche Maßnahmen wie Änderung der Patien­ten­ver­fü­gung oder auch des Testa­ments getroffen werden. Denn minder­jäh­rige Kinder kann man in Testa­menten nicht gleich behan­deln wie erwach­sene. Unver­hei­ra­tete Kinder wird man anders in seinem lebens-System einbinden als verhei­ra­tete, diese wieder in Abhän­gig­keit von deren Staats­an­ge­hö­rig­keit und Famili­en­stand. Wie soll man in seinen Verfü­gungen mit einem bedürf­tigen oder behin­derten Angehö­rigen umgehen. Wie einen Lebens­partner schützen und versorgen, ohne dass die Steuer alles dezimiert? Kann Vermögen oder gar ein Unternehmen im Ausland alles erschlagen, wenn der Erbfall eintritt, weil dieses Vermögen nicht begüns­tigt ist?

 

 

Beständige Handlungsfähigkeit

 

Sie sollen jeder­zeit handlungs­fähig sein auch bei Sonder-Ereig­nissen wie

 

  • Geburt eines Kindes oder Enkels,
  • Hochzeit der Kinder oder
  • eigene (Wieder-)verheiratung,
  • Schei­dung,
  • Jobwechsel,
  • Tod eines Familienangehörigen,
  • dauer­hafter Handlungs­un­fä­hig­keit durch Krank­heit, Koma oder Haft,
  • Hausbau,
  • Gründung eines Unter­neh­mens etc.

 

Ein beson­derer Anlass ist auch die Aufnahme einer Beschäf­ti­gung im Ausland bzw. der Zuzug aus dem Ausland. In dem Zusam­men­hang ändert sich die zivil­recht­liche und steuer­recht­liche Situa­tion der Familie. Es kann sich zudem das private Familien- und Erbrecht ändern, während güter­recht­lich es in aller Regel bei dem Recht bleibt, das der Ehe in der ersten Zeit des Bestehens das Gepräge gegeben hat. Nur wenige Menschen wissen wirklich Bescheid über ihre eigene Situa­tion. Das soll sich ändern.

 

 

Beschäftigung im Ausland

 

Beson­ders bei Aufnahme einer Beschäf­ti­gung im Ausland bzw. der Zuzug aus dem Ausland sollen Sie sich voll und ganz auf Ihre neue Aufgabe konzen­trieren können und nicht durch Unsicher­heit über die eigene Lebens­si­tua­tion verun­si­chert sein. Die Unternehmen haben deshalb ein hohes Inter­esse daran, ihnen Sicher­heit zu geben in Ihren privaten recht­li­chen und steuer­li­chen Angele­gen­heiten. Dabei muss die Intim­sphäre gewahrt bleiben. Sie werden sich deshalb kaum ihrem Arbeit­geber offen­baren wollen. Als der gesetz­lich veran­kerten und absolut geschützten Verschwie­gen­heit verpflich­tete und im inter­na­tio­nalen Recht kompe­tente Kanzlei ist artax daher der richtige Ansprechpartner.

 

 

Umfassende und neutrale Beratung

 

Ein guter und unabhän­giger Berater kann nicht gleich­zeitig Produkte wie z.B. Vermö­gens­an­lagen oder Versi­che­rungen verkaufen. Auch deshalb ist artax der richtige Partner. Denn wir verkaufen Ihnen nichts, bei uns können Sie weder Versi­che­rungen abschließen noch Vermö­gens-anlagen unter­schreiben. Wir sagen ihnen aber, worauf Sie achten sollen und helfen ihnen auf diese Weise bei der Auswahl geeig­neter Partner und Produkte.

Sie erhalten neben der umfas­senden Beratung und dem Life-Map-Ordner eine InfoBox mit einem USB-Stick, auf dem die wesent­li­chen Dokumente nochmals abgelegt sind. Unter anderem gehört dazu die Angabe der Blutgruppe (in mehreren Sprachen), der Organ­spende-Ausweis (falls Zustim­mung erteilt) eine mehrspra­chige Patien­ten­ver­fü­gung, Vorsor­ge­voll­macht und ein Passwort­ge­schützer VPN-Zugang zu den wichtigsten Passwör­tern und Dokumenten.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Ganz gleich, ob Sie eine Frage haben oder sich umfas­send beraten lassen möchten, wir von artax stehen Ihnen jeder­zeit sehr gern zur Verfügung.




    Jürgen Bächle

    Jürgen Bächle

    ist seit 1989 als selbständiger Steuer­be­rater und Experte im inter­na­tio­nalen Steuer­recht tätig und seit über 20 Jahren Mitglied im Vorstand des Deutschen Steuer­be­ra­ter­ver­bandes Baden-Württemberg, DSTVBW.

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