Patientenverfügung

artax hat einen System entwickelt, in dem alle privat und beruflich wichtigen Dokumente, und Verfügungen unter dem Titel „Früchte des Lebens“ in einem Dokumenten-Ordner zusammengefasst sind. Dazu gehören die Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.

Inhaltsverzeichnis

Diesen Ordner stellen wir unseren Mandanten zur Verfügung, damit sie im Notfall oder auch zur laufenden Orientierung und Überprüfung alle wichtigen Informationen und Dokumente zur Hand haben.

Dokumentation

  • Familie, Stammbaum
  • Arbeit, Steuer, Sozialversicherung
  • Gesetzliche Erbfolge
  • Vermögen
  • Risikovorsorge, Versicherungen
  • Verbindlichkeiten
  • Sonstige private Angelegenheiten
  • Testament / Erbverträge
  • Verfügungen / Vollmachten / Vorsorgevollmacht
  • Patientenverfügung
  • Notfallplan

Patientenverfügung nicht verfügbar?

75% der Deutschen haben weder ein Testament noch einen Ehevertrag, die meisten keine Patientenverfügung und auch keine Vorsorgevollmacht. Falls doch, dann sind die notwendigen Informationen nicht schnell genug oder gar nicht zur Hand.

In unserer von Mobilität geprägten Welt ist das ein Unding. Aus unserer Sicht gehört es zur Verantwortung eines jeden, für sich und die eigene Familie eine verlässliche Handhabe für Notfälle zu schaffen und diese entsprechend der Veränderungen im Leben fortzuschreiben, auch zu bewahren, damit die Übersicht und Rechtssicherheit gewahrt bleiben.

Viele unserer Mandanten haben aufgrund Ihrer Herkunft bzw. die ihrer Ehegatten / Partner, aufgrund des Studiums oder Arbeit im Ausland oder Vermögen im Ausland einen Bezug zum Internationalen Privatrecht (IPR). Bei Selbständigen kommt der Bezug zum Internationalen Handels- und Gesellschaftsrecht hinzu. Dies ist auch steuerrechtlich von Belang, sei es hinsichtlich der Einkommensbesteuerung, sei es bei Schenkungen, Erbschaften etc.

Daten-Aktualisierung alle 2 Jahre

Soweit die erforderlichen Daten verfügbar sind, werden diese bereits von artax eingetragen, bzw. die Dokumente ausgedruckt und eingeheftet. Weitere Daten werden mit Ihnen zusammen und vervollständigt. Das Werk wird spätestens alle zwei Jahre gemeinsam durchgegangen damit aufgrund veränderter Lebensverhältnisse ggf. erforderliche Maßnahmen wie Änderung der Patientenverfügung oder auch des Testaments getroffen werden. Denn minderjährige Kinder kann man in Testamenten nicht gleich behandeln wie erwachsene. Unverheiratete Kinder wird man anders in seinem lebens-System einbinden als verheiratete, diese wieder in Abhängigkeit von deren Staatsangehörigkeit und Familienstand. Wie soll man in seinen Verfügungen mit einem bedürftigen oder behinderten Angehörigen umgehen. Wie einen Lebenspartner schützen und versorgen, ohne dass die Steuer alles dezimiert? Kann Vermögen oder gar ein Unternehmen im Ausland alles erschlagen, wenn der Erbfall eintritt, weil dieses Vermögen nicht begünstigt ist?

Beständige Handlungsfähigkeit

Sie sollen jederzeit handlungsfähig sein auch bei Sonder-Ereignissen wie

  • Geburt eines Kindes oder Enkels,
  • Hochzeit der Kinder oder
  • eigene (Wieder-)verheiratung,
  • Scheidung,
  • Jobwechsel,
  • Tod eines Familienangehörigen,
  • dauerhafter Handlungsunfähigkeit durch Krankheit, Koma oder Haft,
  • Hausbau,
  • Gründung eines Unternehmens etc.

Ein besonderer Anlass ist auch die Aufnahme einer Beschäftigung im Ausland bzw. der Zuzug aus dem Ausland. In dem Zusammenhang ändert sich die zivilrechtliche und steuerrechtliche Situation der Familie. Es kann sich zudem das private Familien- und Erbrecht ändern, während güterrechtlich es in aller Regel bei dem Recht bleibt, das der Ehe in der ersten Zeit des Bestehens das Gepräge gegeben hat. Nur wenige Menschen wissen wirklich Bescheid über ihre eigene Situation. Das soll sich ändern.

Beschäftigung im Ausland

Besonders bei Aufnahme einer Beschäftigung im Ausland bzw. der Zuzug aus dem Ausland sollen Sie sich voll und ganz auf Ihre neue Aufgabe konzentrieren können und nicht durch Unsicherheit über die eigene Lebenssituation verunsichert sein. Die Unternehmen haben deshalb ein hohes Interesse daran, ihnen Sicherheit zu geben in Ihren privaten rechtlichen und steuerlichen Angelegenheiten. Dabei muss die Intimsphäre gewahrt bleiben. Sie werden sich deshalb kaum ihrem Arbeitgeber offenbaren wollen. Als der gesetzlich verankerten und absolut geschützten Verschwiegenheit verpflichtete und im internationalen Recht kompetente Kanzlei ist artax daher der richtige Ansprechpartner.

Umfassende und neutrale Beratung

Ein guter und unabhängiger Berater kann nicht gleichzeitig Produkte wie z.B. Vermögensanlagen oder Versicherungen verkaufen. Auch deshalb ist artax der richtige Partner. Denn wir verkaufen Ihnen nichts, bei uns können Sie weder Versicherungen abschließen noch Vermögens-anlagen unterschreiben. Wir sagen ihnen aber, worauf Sie achten sollen und helfen ihnen auf diese Weise bei der Auswahl geeigneter Partner und Produkte.

Sie erhalten neben der umfassenden Beratung und dem Life-Map-Ordner eine InfoBox mit einem USB-Stick, auf dem die wesentlichen Dokumente nochmals abgelegt sind. Unter anderem gehört dazu die Angabe der Blutgruppe (in mehreren Sprachen), der Organspende-Ausweis (falls Zustimmung erteilt) eine mehrsprachige Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und ein Passwortgeschützer VPN-Zugang zu den wichtigsten Passwörtern und Dokumenten.

Jürgen Bächle
Jürgen Bächle

ist seit 1989 als selbständiger Steuerberater und Experte im internationalen Steuerrecht tätig und seit über 20 Jahren Mitglied im Vorstand des Deutschen Steuerberaterverbandes Baden-Württemberg, DSTVBW.

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