MwSt, Verfahrensfragen und Steuersätze in der Schweiz
Inhaltsverzeichnis
Grundsatz der Istversteuerung
Die Steuer wird vom tatsächlich empfangenen Entgelt berechnet. Anders als bei den Ertragsteuern wird die MWSt nicht im Zeitpunkt der Leistungserbringung fällig, sondern erst bei Zahlungseingang.
EORI Registrierung
Wer zollrechtlich relevante Tätigkeiten entfaltet, insbesondere Import von Gütern, muss sich für eine EORI Nummer registrieren. Diese dient der Identifikation der beteiligten für die Zollabwicklung in der Europäischen Union.
Registrierungspflicht
Unternehmen, die weltweit einen Umsatz von mehr als 100.000 Schweizer Franken erzielen, müssen sich in der Schweiz steuerlich registrieren, wenn sie dort Umsätze ausführen, die nicht von der Bezugssteuer abgedeckt sind.
Steuerpflichtig sind außerdem alle Schweizer Unternehmen mit einem jährlichen Umsatz von mindestens 100.000 CHF. Wer als inländisches Unternehmen weniger Umsatz erzielt, kann sich freiwillig registrieren.
MwSt Schweiz
Die MWST der Schweiz wird auf alle im Inland erbrachten Leistungen und gelieferten Gegenstände angewandt. Als Inland neben dem Staatsgebiet des Landes auch:
- das Fürstentum Liechtenstein
- die deutsche Enklave Büsingen am Hochrhein
- die italienische Enklave Campione d’Italia mit Sonderregelungen
- die nicht zum Schweizer Zollgebiet gehörenden Talschaften Sampour und Samnaun
Schweizer Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 100.000 CHF können sich entweder von der Steuerpflicht befreien lassen oder sich freiwillig der Mehrwertsteuer unterstellen.
Anmeldung und Fiskalvertretung
Ein ausländisches Unternehmen, das in der Schweiz tätig und steuerpflichtig ist und dort keine Betriebsstätte unterhält, muss sich durch einen in der Schweiz ansässigen Fiskalvertreter vertreten lassen. Dieser übernimmt die Pflichten des in der Schweiz MWST-pflichtigen ausländischen Unternehmens mit Ausnahme der Haftung für die Steuerschulden und deren Bezahlung.
Die Steuervertretung ist Ansprechpartner der Fiskalverwaltung und unter anderem zuständig für die Angabe der MWSt-Erklärungen, rechtzeitige Zahlung und Aufbewahrung der belege an ihrem Domizil. Im Zuge der Registrierung verlangt die Schweiz eine Sicherheitsleistung. Die Höhe der Sicherheit beträgt 3% des erwarteten jährlichen steuerbaren Inlandumsatzes, mindestens aber 2.000 CHF, höchstens 250.000 CHF. Die Sicherheit kann wie folgt geleistet werden durch:
- Barhinterlegung
- Bürgschaften
- Bankgarantie
- Schuldbriefe und Grundpfandverschreibungen;
- Lebensversicherungspolicen mit Rückkaufswert;
- kotierte Frankenobligationen von schweizerischen Schuldnern oder
- Kassenobligationen von schweizerischen Banken.
MWSt Deklaration in der Schweiz für ausländische Unternehmer
Seit 2020 können die im MWST-Register eingetragenen ausländischen Unternehmen auf die Deklaration ihrer gesamten weltweiten Umsätze verzichten und in den typischerweise quartalsmäßigen Anmeldungen lediglich die in der Schweiz erzielten Umsätze deklarieren. Die zu zahlende MWST kann verrechnet werden mit den Vorsteuern, die dem Unternehmer in der Schweiz in Rechnung gestellt wurden. Auf die Zahlung kommt es insoweit nicht an. Zudem können gezahlte Einfuhrumsatzsteuern und gezahlte Bezugssteuern abgezogen werden.
Zollbestimmungen
Bei der Einfuhr von Waren aus einem Drittland ist grundsätzlich Zoll zu entrichten. Dessen Höhe ist von der Warennummer (TARIC-Code bzw. Codenummer) abhängig. Bei der Einfuhr von Waren kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Zollpräferenz in Anspruch genommen werden. Die Voraussetzungen für die Befreiung orientieren sich überwiegend an dem Verwendungszweck der Güter. Für die Zollabfertigung wird eine Rechnung und eine Packungsliste benötigt.
Erstattung von Schweizer Vorsteuern
Wer in der Schweiz MWSt-pflichtig nicht ist, dort aber MWST auf Lieferungen und Leistungen bezahlt hat, kann sich diese erstatten lassen. Dazu müssen die Käufer jedoch mindestens 300 CHF einschließlich der Schweizer Mehrwertsteuer ausgeben. Für Waren mit einem geringeren Wert gewährt die Schweiz keine Steuererstattung. Um die Steuer zurückzuerhalten, müssen die Besucher bei der Ausreise am Zollschalter das Formular „Ausfuhrdokument im Reiseverkehr“ vorlegen und von den Zollbeamten abstempeln lassen. Dazu ist es notwendig, die Schweiz über eine geöffnete Zollstelle zu verlassen.
MwSt-Steuersatz in der Schweiz
Der reguläre Steuersatz beträgt 7,7%. Das Beherbergungsgewerbe wird mit 3,7% besteuert. Daneben gibt es den reduzierten Steuersatz von 2,5% für
- Nahrungsmittel
- Leitungswasser
- Produkte des täglichen Bedarfs
- Getränke ohne Alkohol
- Zeitungen und Zeitschriften
- Tierfutter
- Pflanzen
- Samen und Setzknollen
- Bücher
- Medikamente
- Eintrittskarten zu Kulturveranstaltungen und Sportereignissen