Produktionsverlagerung ins Ausland
Die Nähe zu den Märkten oder zu einzelnen Kunden erfordert zunehmend die Verlagerung von Teilen der Produktion oder auch nur einzelner betrieblicher Funktionen ins europäische Ausland, nach USA oder nach China. Immer mehr Unternehmen denken über eine Produktionsverlagerung ins Ausland nach.
Kostensenkung
Beim Gedanken an eine Produktionsverlagerung ins Ausland sind es manchmal auch reine Kostenüberlegungen, weil die Produktion im Inland nicht mehr wettbewerbsfähig erscheint. Bei einer stark von Technologie und Maschineneinsatz geprägten Produktion lassen sich auch in Rumänien oder China kaum Lohnkosten sparen, die zudem durch Investitions- und Logistikkosten zumindest teilweise kompensiert werden. Historie und aktuelle Situation des Unternehmens und seines Umfeldes sind von Bedeutung, die Planung und Zielstellung sollte möglichst klar erkennbar sein.
Daraus wären die Potenziale z. B. für Kostensenkungen abzuleiten, die man den Investitionen und Transferkosten sowie den bewerteten logistischen Faktoren, sowie den aus einer Verlagerung resultierenden Risiken gegenüber stellen muss. Denn die Kosten sind immer nur eine Seite der Medaille, die sich durch künftige Entwicklung gerade auch hinsichtlich der Währungsumrechnung durchaus drehen kann.
Produktionsverlagerung ins Ausland – zukünftige Gewinne im Ausland erwirtschaften
Wenn eine Produktionsverlagerung ins Ausland aus betriebswirtschaftlichen Gründen in Betracht kommt, dann sind einige rechtliche und steuerrechtliche Fragen zu klären. Man sollte das deutsche Außensteuerrecht schon sehr genau kennen, um in kein steuerliches Fiasko zu geraten.
Die Neuregelung des AStG wird von den Finanzämtern teilweise auch rückwirkend bis in das Jahr 2007 angewandt. Begründet wird dies damit, dass die Regelungen nicht neu seien, sondern nur klarstellenden Charakter hätten. Mit unserer Kompetenz als Fachberater für Internationales Steuerrecht haben wir das Thema im Griff. Dasselbe gilt auch für das Handels‑, Gesellschafts- und Steuerrecht in China und in anderen Ländern.
Wenn die Funktion verlagert wird, dann werden auch zukünftige Gewinne im Ausland erwirtschaftet und sind damit der deutschen Besteuerung entzogen. Der deutsche Fiskus stellt deshalb die Überlegung an, ob die übertragene Produktion oder Funktion einen partiellen Unternehmenswert abbildet. In einem äußerst komplexen und deshalb auch gefahrträchtigen Verfahren wird eine Bewertung durchgeführt, die selbst dann zu einem positiven Wert kommt, wenn die Produktion in bislang Deutschland zu Verlusten geführt hat und Deutschland deshalb ohne die verlustbringende Funktion ohnehin mehr Steuern erhält.
Das führt im Zweifel zur Kapitalvernichtung, denn im Ausland können Sie trotz der Versteuerung in Deutschland von dem ermittelten Wert nichts abschreiben. Bei geplanter Produktionsverlagerung ins Ausland oder auch bei Verlagerung einzelner Funktionen sollte unbedingt vorher fachkundiger Rat eingeholt werden. Denn die Steuerfolgen lassen sich durch richtige Gestaltung auch vermeiden.