Internationales Steuerrecht für Privatpersonen
Mit dem internationalen Steuerrecht kommt man oft unbewusst schneller in Berührung, als man denkt. Sie sind verheiratet, haben aber nicht immer in Ihrem aktuellen Wohnsitz-Staat gelebt? Sie und Ihr Partner haben nicht dieselbe Staatsangehörigkeit, oder Ihre Kinder studieren im Ausland? Oder Sie haben eine Beteiligung an einem im Ausland gelegenen Vermögenswert, zum Beispiel eine Firmenbeteiligung, ein Haus am Meer oder in den Bergen, egal ob gekauft oder gemietet?
Ohne eine kompetente Unterstützung von einem Steuerberater für das Fachgebiet „internationales Steuerrecht für Privatpersonen“ können Sie viel Geld verlieren und andere Nachteile erleiden. Wir von artax beraten Sie rund um Ihre Familien- und erbrechtlichen Grundlagen, die maßgeblich sind für die Besteuerung und Sicherung Ihres Vermögens.
Wir sind für Sie der richtige Ansprechpartner, wenn
• Sie und Ihr Partner nicht die selbe Staatsangehörigkeit haben
• Sie im Ausland geerbt haben oder Erben im Ausland wohnen
• Ihr Arbeitgeber Sie ins Ausland zum Arbeiten sendet
• Sie Vermögen im Ausland angelegt haben
• Sie Einkünfte aus dem Ausland beziehen
• Sie eine Immobilie im Ausland besitzen
• Ihre Kinder im Ausland studieren
• Sie auswandern wollen
Für alle diese Fälle gilt das internationale Steuerrecht für Privatpersonen. Wir unterstützen Sie ganz individuell in allen internationalen steuerrechtlichen Belangen. Damit Sie unbesorgt in die Zukunft blicken können! Bei uns können Sie sich auch online über internationales Steuerrecht für Privatpersonen informieren. Wir halten Sie über aktuelle Änderungen, Reformen und neue Verordnungen immer auf dem neuesten Stand. Diese Themen könnten Sie interessieren: