Internationales Steuerrecht für Privatpersonen 

 

 

Mit dem inter­na­tio­nalen Steuer­recht kommt man oft unbewusst schneller in Berüh­rung, als man denkt. Sie sind verhei­ratet, haben aber nicht immer in Ihrem aktuellen Wohnsitz-Staat gelebt? Sie und Ihr Partner haben nicht dieselbe Staats­an­ge­hö­rig­keit, oder Ihre Kinder studieren im Ausland? Oder Sie haben eine Betei­li­gung an einem im Ausland gelegenen Vermö­gens­wert, zum Beispiel eine Firmen­be­tei­li­gung, ein Haus am Meer oder in den Bergen, egal ob gekauft oder gemietet?

 

Ohne eine kompe­tente Unterstützung von einem Steuer­be­rater für das Fachge­biet „inter­na­tio­nales Steuer­recht für Privat­per­sonen“ können Sie viel Geld verlieren und andere Nachteile erleiden. Wir von artax beraten Sie rund um Ihre Familien- und erbrecht­li­chen Grund­lagen, die maßgeb­lich sind für die Besteue­rung und Siche­rung Ihres Vermögens.

 

Wir sind für Sie der richtige Ansprech­partner, wenn

• Sie und Ihr Partner nicht die selbe Staatsangehörigkeit haben
• Sie im Ausland geerbt haben oder Erben im Ausland wohnen
• Ihr Arbeit­geber Sie ins Ausland zum Arbeiten sendet
• Sie Vermögen im Ausland angelegt haben
• Sie Einkünfte aus dem Ausland beziehen
• Sie eine Immobilie im Ausland besitzen
• Ihre Kinder im Ausland studieren
• Sie auswan­dern wollen

 

Für alle diese Fälle gilt das inter­na­tio­nale Steuer­recht für Privat­per­sonen. Wir unterstützen Sie ganz indivi­duell in allen inter­na­tio­nalen steuer­recht­li­chen Belangen. Damit Sie unbesorgt in die Zukunft blicken können! Bei uns können Sie sich auch online über inter­na­tio­nales Steuer­recht für Privat­per­sonen infor­mieren. Wir halten Sie über aktuelle Änderungen, Reformen und neue Verord­nungen immer auf dem neuesten Stand. Diese Themen könnten Sie interessieren:

 

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