Scheidung: Sie sind in Ihrem Leben an einem schwierigen Punkt angekommen

 

Ein gemein­samer Lebensweg scheint zu Ende zu gehen. Die Schei­dung steht an.

 

Inhalts­ver­zeichnis

 

Wir wünschen Ihnen, dass Sie und Ihr Partner es schaffen, sich in Würde zu trennen.

 

Es war noch sehr früh am Morgen, als er die Hütte verließ, um den Sonnen­auf­gang oben auf dem Berg zu erleben. Außer ihm war keiner unter­wegs, so hatte er die Welt für sich alleine. Jeden­falls ist das seine Sicht­weise, aber die ist beschränkt, denn er sieht nicht über den Berg hinweg.

Dort hat sich auch jemand auf den Weg gemacht, viel früher schon. Die beiden Wege sind nicht dieselben. Was beide Wanderer nicht ahnen können, sie werden sich auf dem Grat oben begegnen. Unver­mit­telt, völlig überra­schend. Staunend sich die Augen reiben, dass es wirklich und wahrhaftig einen Menschen gibt, der dieselben Ideale teilt, mit dem man gerne den weiteren Lebensweg beschreitet.

Und so gehen sie, freuen sich anein­ander, disku­tieren, streiten, versöhnen sich auf dem langen gemein­samen Weg. An einer Stelle beliebt der eine stehen, schaut hinunter ins Tal und freut sich auf das Wirts­haus dort unten. Ein gutes Essen, Wein, später ein warmes Bett — das haben sie sich doch wirklich verdient. Ihm ist völlig klar, das sein Begleiter sich genauso darauf freut. Der aber schaut hinüber zum Gipfel da vorne. „Wir haben es so weit geschafft und haben es so gut mitein­ander, da werden wir doch jetzt nicht ins Tal hinter steigen. Den Gipfel da drüben, den schaffen wir noch gemeinsam“.

Bald wird ihnen beiden klar, keiner wird den anderen überzeugen können. Während der eine den nächsten und wahrschein­lich auch den übernächsten Gipfel erklimmen muss, weil das sein Weg ist, wird der andere auf dem ihm bestimmten Weg ins Tal hinab steigen und seine Reise dort fortsetzen. Und sie verab­schieden sich: „Ich werde Dir unten einen Platz frei halten, für den Fall dass Du es Dir doch noch überle­gest.“ „Nein, lass gut sein; es war schön Dich zu treffen. Geh Du Deinen Weg nun ohne mich, so wie ich meinen Weg gehen muss ohne Dich. Was ich Dir geben konnte, das habe ich mit Freude getan. Was Du mir gegeben hast, das behalte ich in Ehren“.

Wir möchten, dass Sie sich auch bei einer Schei­dung auf dieselbe Art vonein­ander verab­schieden. Sie waren nie EINS, sondern immer ZWEI. Es sind Ihre beiden Lebens­wege, die sich vor Jahren getroffen haben. Jeder von Ihnen hat es bis dahin ohne den anderen geschafft. Ihre unter­schied­li­chen Biogra­phien haben aber bei aller Gemein­sam­keit nicht aufge­hört sich selbständig, wenn auch teilweise parallel verlau­fend weiter zu entwi­ckeln. Nichts zerbricht, wenn Sie das in Ehren halten, was der andere Ihnen geben konnte.

 

Damit Sie frei sein können für einen neuen Anfang schreiben Sie einen Brief an Ihren Partner.
Vielleicht so:

 

Ich nehme und behalte, was Du mir gegeben hast.
Ich danke Dir dafür und halte es in Ehren.

Und du kannst nehmen, was ich Dir gegeben habe.
Ich hab‘s gern getan.

An dem, was schief gegangen ist zwischen uns,
nehme ich meinen Teil als Verantwortung,
und ich lasse dir an Deinem Teil Deine Verantwortung.

Als Vater / Mutter unserer Kinder würdige und achte ich Dich,
und ich will, soweit es an mir liegt, weiter mit Dir
zu ihrem Wohl zusammenwirken.

Als Partner/ in verab­schiede ich mich von dir
Und wünsche dir alles Gute.
Lebewohl, gehe Deinen Weg nun ohne mich,
so wie ich jetzt meinen Weg gehen werde ohne Dich!

 


Wir, das Berater-Team von artax können Ihnen nicht die mensch­li­chen Sorgen und Probleme in diesem Zusam­men­hang abnehmen. Unser Anspruch ist es aber, Ihnen auf dem schwie­rigen Weg mit der ganzen Breite unseres fachli­chen Könnens zur Seite zu stehen. Soweit uns dies irgend möglich ist, wollen wir Ihnen dabei helfen, sich von Ihrem Ehepartner so zu trennen, dass Sie beide nicht noch Jahre nach der Schei­dung unter den Folgen ungere­gelter Verhält­nisse zu leiden haben.

So schwer es auch immer sein mag, behalten Sie Größe und trennen Sie sich mit Anstand, das sind Sie sich selber schuldig. Sie können für Ihre eigene Zukunft sehr viel dadurch tun, dass Sie sich sehr frühzeitig, eventuell gemeinsam mit Ihrem Noch-Ehepartner um die Klärung möglichst aller Fragen bemühen, die auf Sie beide zukommen werden. Um Ihnen dabei eine Hilfe­stel­lung zu geben, haben wir den beigefügten Themen­ka­talog zusam­men­ge­stellt. Bitte gehen Sie die einzelnen Positionen sorgfältig durch und regeln Sie alleine oder gemeinsam all das, was Sie schon heute regeln können.

Die Themen, zu denen Sie unsere Beratung wünschen, kreuzen Sie bitte an. Den Katalog mit den von Ihnen angekreuzten Themen geben Sie uns bitte inner­halb der nächsten zwei Wochen zurück, damit wir uns auf das nächste Beratungs­ge­spräch angemessen vorbe­reiten können. Sollte Ihr Ehegatte ebenfalls ein Exemplar des Themen­ka­ta­loges benötigen, so rufen Sie uns bitte an.

Sie und Ihr Noch-Ehegatte können sehr viel Geld sparen, wenn Sie sich in der Phase der Trennung und auch nach der Schei­dung alle Steuer­vor­teile sichern, die Ihnen zustehen. Gern beraten wir Sie auch zu diesem Themen­kreis. Leider ist das Steuer­ge­setz, gerade auch im inter­na­tio­nalen Kontext so kompli­ziert, dass ein Laie kaum noch durch­blickt. Wir haben Exper­tise zum Thema Steuern bei Trennung und Schei­dung auch bei grenz­über­schrei­tenden Sachverhalten.

Am Ende ist das, was wir ihnen anbieten können, ein leeres weißes Zimmer. Eines, aus dem die Sachpro­bleme ausge­räumt sind, alle wirtschaft­li­chen und juris­ti­schen Fragen geklärt sind. Und in dem nur noch sie beide sind. Damit Sie sich emotional vonein­ander verab­schieden können und erst dann wirklich frei sind für einen Neubeginn.

 

Schei­dung: Hier nun beginnt die Aufräum­ar­beit, bei der wir Ihnen gerne helfen:

 

I. Trennungszeit bis zur Scheidung

 

  • Zuwei­sung der Wohnung bzw. Aufteilung
  • Nutzungs­ent­gelt
  • Konto­voll­machten
  • Trennungs­un­ter­halt
  • Sorge­recht
  • Besuchs- und Umgangsrechte
  • Hausrat
  • Auto
  • Kredite
  • Versi­che­rung
  • SF-Rabatt
  • Kranken­ver­si­che­rung
  • Gesetz­lich oder privat versichert
  • Famili­en­ver­si­che­rung ev. nur noch eingeschränkt
  • Andere Versi­che­rungen
  • Wessen Hausrat bleibt versichert
  • Zusam­men­ver­an­la­gung zur Einkommensteuer
  • Auftei­lung der Steuer­schuld auch bei Zusammenveranlagung
  • Eheli­cher Güterstand
  • Wem gehört was (Auskunfts­pflicht-Stichtag)
  • Berech­nung des Zugewinnausgleichsanspruchs
  • Bewer­tung von Unternehmen
  • Bewer­tung von Grundbesitz
  • Sonstiges Vermögen
  • Anfangsvermögen/Endvermögen
  • Schen­kungen
  • Erbschaften
  • Ausstat­tungen
  • Illoyale Vermö­gens­min­de­rungen
  • Haftung für Verbindlichkeiten
  • Mietver­trag
  • Bürgschaften
  • Ev. Nichtig­keit bei fehlender Leistungsfähigkeit
  • Eigen­in­ter­esse des Bürgen am besicherten Darlehen
  • Lebens­ver­si­che­rungen zur Siche­rung von Darlehen
  • Begüns­tigte Person bei Lebensversicherungen
  • Kinder­schutz- und Härteklausel
  • Verhin­de­rung der Scheidung

 

Scheidung mit Grundbesitz zusätzlich:

 

  • Eigen­heim­zu­lagen, § 10e EStG
  • Mitei­gen­tums­ge­mein­schaft oder ev. besser Grundstücksgesellschaft
  • wer bedient die Darlehen
  • Anrech­nung auf Unter­halt und Zugewinn
  • Verhand­lung mit Banken über Tilgungsaussetzung
  • Wenn Verkauf ansteht, Vorfälligkeitsentschädigung
  • Veräu­ße­rungs­voll­machten
  • Belas­tungs­ver­bote
  • Haftungs­frei­stel­lung
  • Nutzungsentschädigung/Wohnvorteile
  • Ehever­trag
  • Zugewinn­aus­gleich vorziehen
  • Zumin­dest parti­eller Vertrag bei Unternehmern
  • Hausrat-Teilung
  • Realsplit­ting vereinbaren
  • Übertra­gung von Kinderfreibeträgen
  • Übertra­gung sonstiger Freibeträge
  • Wahlrecht Kinderfreibeträge/Kindergeld
  • Bei Kirchen­steu­er/­Soli-Zuschlag Auswir­kung sofort
  • Testa­ment
  • Aktueller Stand
  • Nach der Schei­dung gelten alte Testa­mente eventuell nicht mehr
  • Gesetz­liche Erbfolge
  • Neue Lebens­partner, Kinder
  • Vor- und Nacherbschaft
  • Pflicht­teil
  • Vermächt­nisse
  • Wohnrechte etc.
  • Testa­ments­voll­stre­cker
  • Ergän­zungs­pfleger
  • Beratung zur Erbschafts- / Schenkungsteuer
  • Vorteil­hafte Gestaltungen
  • Kosten
  • Erstbe­ra­tung
  • Prozess­kos­ten­vor­schuss
  • Prozess­kos­ten­hilfe

 

II. Vorbereitung der Scheidung

 

  • Trennungs­zeit (auch Trennung inner­halb der Ehewoh­nung möglich; Schei­dung ausnahms­weise auch schon während des Trennungs­jahres möglich)
  • Im Schei­dungs­recht anders als im Steuerrecht
  • Dokumente
  • Stamm­buch
  • Anfangs­ver­mögen
  • Endver­mögen (Stichtag!)
  • Verträge
  • Ehever­trag
  • Testa­ment
  • Mietver­trag
  • Grund­be­sitz
  • Grund­buch­auszug
  • Darlehen
  • Ehegatten-Arbeits­ver­hält­nisse
  • Gesell­schafts­ver­träge
  • Versor­gung
  • Trennungs-Unter­halt
  • Leistungs­fä­hig­keit
  • Was ist „Einkommen“
  • Gewinn­ermitt­lungsart
  • Der Einfluss steuer­li­cher Wahlrechte
  • Zukünf­tiges Einkommen
  • betriebs­wirt­schaft­liche Planungsrechnung
  • Hinzu­ver­dienst, Anrechnung
  • Pflicht zur Fortfüh­rung bzw. Aufnahme einer Arbeit
  • Neue Lebens­partner, Beihilfe zum Lebensunterhalt
  • Versor­gungs­ent­gelt bei Leistungs­fä­hig­keit des neuen Lebenspartners
  • Kindes­un­ter­halt
  • Dauer
  • Höhe
  • Kranken­ver­si­che­rung
  • Ende der Famili­en­ver­si­che­rung ab Rechts­kraft des Urteils
  • Damit ev. Verlust jegli­cher KV und unbegrenztes Kostenrisiko
  • Wahlrecht besteht weiter für Kinder
  • Zusatz­ver­sor­gung Schweiz (schuld­recht­li­cher Versor­gungs­aus­gleich und eventuell Abfin­dungsart § 1587 ff BGB; nach der Schei­dung ist Überprü­fungs­auf­trag beim FamG möglich)
  • Renten­ver­si­che­rung
  • Versor­gungs­aus­gleich
  • Mitwir­kungs­pflicht
  • bei Trennung kurz vor Eintritt ins Rentner­da­sein: evtl. Schei­dung verzö­gern wegen Übertra­gung der Renten­an­wart­schaften „Rentner­pri­vileg“)
  • Lebens­ver­si­che­rung
  • Versi­che­rungs­nehmer = Beitragsschuldner
  • Versi­cherte Person kann ein anderer sein
  • Begüns­tigter erhält beim Tode die Versicherungs-Leistung
  • Versi­che­rungs-Leistung gehört nicht zum Erbe, Rechtsfolgen
  • Trotzdem Erbschaft­steuer
  • Vorsicht bei Siche­rungs­ab­tre­tung für Darlehen, Steuerfalle
  • Unfall­ver­si­che­rung
  • Versi­cherte Person = Beitragsschuldner
  • Steuer­folgen
  • Verän­de­rung der Steuerklasse
  • Anteile an Betriebsvermögen
  • Aufde­ckung und Versteue­rung stiller Reserven
  • Ende der Zusammenveranlagung
  • Begrenztes Realsplit­ting
  • Kinder­frei­be­träge
  • Andere Freibe­träge
  • Eigen­heim­zu­lagen, § 10e EStG
  • Grund­er­werb­steuer bei Übertragungen
  • Erbschafts- / Schenkungsteuer
  • Vorteil­hafte Gestaltungen
  • Berech­nung des Zugewinnausgleichsanspruchs
  • Bewer­tung von Unternehmen
  • Bewer­tung von Grundbesitz
  • Sonstiges Vermögen
  • Anfangsvermögen/Endvermögen
  • Schen­kungen
  • Erbschaften
  • Ausstat­tung
  • Verbind­lich­keiten
  • Illoyale Vermö­gens­min­de­rungen
  • Finan­zie­rung des Zugewinnausgleichsanspruchs
  • Entwick­lung von Finanzierungs-Modellen
  • Vorbe­rei­tung des Bankgesprächs
  • Planungs­rech­nung zum Nachweis der Leistungsfähigkeit
  • Sicher­heiten
  • Kein Abzug der Zinsen Aber: 3‑Konten-Modell
  • Verjäh­rungs­frist 3 Jahre
  • Ungeteilte Gemein­schaften
  • Grund­stücks­ge­sell­schaft statt ME-Anteile
  • Überprü­fung von Gesellschaftsverträgen
  • Abstim­mung Gesell­schafts­recht und private Verfü­gungen z.B. quali­fi­zierte Nachfolgeklauseln
  • Kinder
  • Grund­satz und Ausnahmen des Sorgerechts
  • Konkrete Regelungen
  • Rechte des Kindes
  • Psychi­sche Aspekte
  • Beglei­tung des Kindes
  • Verfah­rens-Anwalt, „Anwalt des Kindes“

 

III. Nach der Scheidung

  • Treuhän­de­ri­sche Abwick­lung der Vermögensteilung
  • Testa­ments­voll­stre­ckung
  • Vermö­gens­ver­wal­tung
  • Regel­mä­ßige Überwa­chung der Unterhaltsansprüche
  • nachehe­li­cher Unter­halt (nach Volljäh­rig­keit bestehen Unter­halts­an­sprüche gegen­über beiden Elternteilen)
  • Kinder werden älter
  • Zumut­bare Erwerbstätigkeit
  • Neue Lebens­partner
  • Verän­de­rungen des Einkommens
  • Auskunfts­an­spruch
  • Steuer­erklä­rung
  • Verän­de­rung der Steuer­klasse (falls nicht schon während der Trennungs­zeit geändert)
  • Empfangs­voll­macht für Steuerbescheide
  • Bindungs­wir­kung für den früheren Ehegatten
  • Auftei­lung der Steuer­schuld für Altjahre
  • Fristen für Rechtsbehelfe
  • Schei­dungs­kosten als außer­ge­wöhn­liche Belastung
  • Neue Netto­be­rech­nung
  • Eintrag von Freibe­trägen auf der Lohnsteuerkarte
  • Anpas­sung der Vorauszahlungen
  • Unter­halt im Wege des begrenzten Realsplittings
  • Anspruch auf Zustim­mung zum Realsplitting
  • Antrags­er­for­dernis
  • Kinder­frei­be­träge
  • Ausbil­dungs­frei­be­träge
  • Freibe­träge wegen Körper­be­hin­de­rung von Kindern
  • Haushalts­frei­be­trag
  • Hauswirt­schaft­liche Beschäftigungsverhältnisse
  • Nutzungs-Überlas­sung der Wohnung an den geschie­denen Ehegatten
  • Speku­la­ti­ons­be­steue­rung
  • Entnahmen aus dem Betriebs­ver­mögen zum Ausgleich des Zugewinnes

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Ganz gleich, ob Sie eine Frage haben oder sich umfas­send beraten lassen möchten, wir von artax stehen Ihnen jeder­zeit sehr gern zur Verfügung.




    Jürgen Bächle

    Jürgen Bächle

    ist seit 1989 als selbständiger Steuer­be­rater und Experte im inter­na­tio­nalen Steuer­recht tätig und seit über 20 Jahren Mitglied im Vorstand des Deutschen Steuer­be­ra­ter­ver­bandes Baden-Württemberg, DSTVBW.

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