Eigene Gesellschaft in China und Rechtsformen

 

Wholly Foreign Owned Enter­prise (WFOE) Mit zuneh­mendem Rückgang der Beschrän­kungen für auslän­di­sche Direkt­in­ves­ti­tionen in China hat die Zahl der auslän­di­schen Tochter­ge­sell­schaften, die als WFOE’s gegründet werden, stark zugenommen. Bei der Unter­neh­mens­grün­dung in China sollte auf zwei Aspekte soll beson­ders geachtet werden. Die restrik­tiven Bestim­mungen zur Kapital­aus­stat­tung bespre­chen wir in einem geson­derten Beitrag. Zudem soll der Zweck der Gesell­schaft, der Business-Scope, möglichst genau das wieder­geben, was die Gesell­schaft tun soll. Denn was in der Geschäfts­li­zenz nicht ausdrück­lich erlaubt wird, ist der Gesell­schaft verboten bzw. wird mit teils sehr heftigen Sanktionen bedroht.

 

Inhalts­ver­zeichnis

 

Beratung bei der Unternehmensgründung in China

 

Wir beraten Sie umfas­send und kompe­tent in allen Fragen bei der Unter­neh­mens­grün­dung in China und begleiten diese bis zur Ertei­lung der Geschäfts­li­zenz und auch darüber hinaus.

 

Limited liability company (Ltd.)

 

  • Tätig­keiten: Für nahezu alle Geschäfts­zweige erlaubt.
  • Kapital: Siehe geson­derte Ausfüh­rung „Kapital­aus­stat­tung“.
  • Haftung: Unbegrenzt mit dem einge­zahlten Kapital, aber im Konzern haftet das Mutter­un­ter­nehmen für Verbind­lich­keiten der Tochtergesellschaft.
  • Personal: Kann direkt vom Unternehmen einge­stellt werden.
  • Steuern: 25 % ESt, 15 % verrin­gerter ESt-Satz unter bestimmten Voraus­set­zungen möglich.
  • Sonstiges:Rechtsverständnis analog GmbH. Entste­hung eines Konzerns, Einstu­fung als KMU prüfen.

 

 

Foreign Invested Commercial Enterprise (FICE)

 

  • Tätig­keiten: Beschränkt auf Handel.
  • Kapital: Siehe geson­derte Ausfüh­rung „Kapital­aus­stat­tung“.
  • Haftung: Unbegrenzt mit dem einge­zahlten Kapital, aber im Konzern haftet das Mutter­un­ter­nehmen für Verbind­lich­keiten der Tochter.
  • Personal: Kann direkt vom Unternehmen einge­stellt werden.
  • Steuern: 25 % ESt, 15 % verrin­gerter ESt-Satz unter bestimmten Voraus­set­zungen möglich.

 

 

Folgen einer 100-%-Tochtergesell­schaft

 

Durch die Gründung einer Tochter­ge­sell­schaft entsteht ein (fakti­scher) Konzern, in dem das Mutter­un­ter­nehmen für die Verbind­lich­keiten der Tochter­ge­sell­schaft haftet. Die Entste­hung eines Konzerns hat erwei­terte Abschluss­pflichten zur Folge. Neben den natio­nalen Abschlüssen, die jedes Unternehmen erstellen muss, muss ein Abschluss für den gesamten Konzern erstellt werden, der einer geson­derten Prüfungs­pflicht unter­liegt. Die Gründung eines Tochter­un­ter­neh­mens kann den Status des Mutter­un­ter­neh­mens als KMU in Frage stellen und damit den Ausschluss von Förder­pro­grammen der EU oder natio­naler Einrich­tungen bedeuten.

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Ganz gleich, ob Sie eine Frage haben oder sich umfas­send beraten lassen möchten, wir von artax stehen Ihnen jeder­zeit sehr gern zur Verfügung.




    Jürgen Bächle

    Jürgen Bächle

    ist seit 1989 als selbständiger Steuer­be­rater und Experte im inter­na­tio­nalen Steuer­recht tätig und seit über 20 Jahren Mitglied im Vorstand des Deutschen Steuer­be­ra­ter­ver­bandes Baden-Württemberg, DSTVBW.

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