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Die Liste der eingetragenen Versandhändler ist auf der Internetseite der eidgenössischen Steuerverwaltung einsehbar. Diese Versandhandel Liste ermöglicht es den mit der Verzollung betrauten Unternehmen zu unterscheiden, ob die Einfuhrsteuer dem Empfänger eines Pakets oder dem steuerpflichtigen Versandhändler zu belasten ist. Eine Entscheidung über den Zeitpunkt der Registrierung hat nicht nur Einfluss auf den Ort der Lieferung und damit die in Bezug auf die MWSt, sondern vor allem auch hinsichtlich der Administration hinsichtlich der Ausfuhrnachweise, der Importpapiere und auch in Bezug auf die Preisgestaltung.
Beim Versandhandel aus der Schweiz in die EU gelten andere Grundsätze. Diese ändern sich voraussichtlich zum 1. Januar 2021 in der Weise, dass die bisher in Europa unterschiedlichen Lieferschwellen auf einheitlich 10.000 Euro abgesenkt werden. Sie haben noch Fragen? Schreiben Sie uns gerne eine Nachricht über das Kontaktformular.