Palma de Mallorca

Fachberater für Internationales Steuerrecht auf Mallorca

 


Palma de Mallorca hat mit artax Fachbe­rater für Inter­na­tio­nales Steuer­recht einen neuen Hotspot. Zum Team unter der Leitung eines erfah­renen deutschen Steuer­be­ra­ters gehört auch eine deutsche Rechts­an­wältin mit Erfah­rung im spani­schen Recht, dazu im inter­na­tio­nalen Familien- und Erbrecht sowie im Gesell­schafts­recht. Seit vielen Jahren auf Mallorca ansäs­sige Fachkräfte, die sich mit jeder Facette der Bürokratie und den Gepflo­gen­heiten bestens auskennen, runden das Team ab.

 

Das Angebot der artax richtet sich an Arbeit­nehmer und Unter­nehmer, die bereits inter­na­tional arbeiten, oder eine Verän­de­rung ihrer Situa­tion planen. Der Schwer­punkt der Beratung liegt in der Vermei­dung der Doppel­be­steue­rung von persön­li­chem Einkommen und Vermögen. Das gilt auch bei der Erbschaft- und Schen­kung­steuer, zu der es ebenso wie bei der Umsatz­steuer gerade kein Abkommen zur Vermei­dung der Doppel­be­steue­rung gibt. 

 

Die Thematik gewinnt an Relevanz bei Tätig­keiten im Home-Office, Wahrneh­mung von Leitungs­auf­gaben für ein auslän­di­sches Unternehmen und in der Besteue­rung von Perso­nen­ge­sell­schaften. Ohne es zu ahnen ist man mit einer Betriebs­stätte konfron­tiert, deren Nicht­an­mel­dung zu einem echten Problem werden kann.

 

Sich nach Spanien zu orien­tieren ist nicht nur eine Frage des Wohnens, ob in Miete oder durch Kauf einer Immobilie. Selbst­ver­ständ­lich wird man sich dazu fachkun­digen Rat einholen. Es ist jedoch nicht damit getan, vernünf­tige Verträge in der Hand zu haben und die obliga­to­ri­sche Steuer­nummer, die N.I.E. zu beantragen. In einem anderen Land zu leben und zu arbeiten verän­dert auch die recht­liche Umgebung der Menschen. Das gilt für das Steuer­recht und die Sozial­ver­si­che­rung ebenso wie für das Familien- und Erbrecht.

 

Eine vorteil­hafte Gestal­tung ist schon eine Heraus­for­de­rung, wenn nur zwei Länder betei­ligt sind. Was aber ist, wenn man in einem anderen Land gehei­ratet hat, man in einer Patch­work-Familie lebt, ein Kind in den USA studiert, das andere in Frank­reich verhei­ratet ist und die Eltern ihren Lebens­abend ganz woanders verbringen? Bei alledem genügt keine Moment­auf­nahme, denn das Leben ist ein dynami­scher Prozess. artax sieht deckt in der gestal­te­ri­schen Beratung die gesamte Bandbreite im privaten und unter­neh­me­ri­schen Umfeld ab und bezieht abseh­bare Verän­de­rungen mit in die Überlegungen ein.

 

Jede noch so inter­es­sante Gestal­tung muss auch gelebt werden. Das lässt sich am Beispiel der Buchhal­tung für eine Betriebs­stätte aufgrund Home-Office in Spanien darstellen. Der obliga­to­ri­sche Jahres­ab­schluss und die Steuer­de­kla­ra­tion nach spani­schem Standard genügen in inter­na­tional gelagerten Fällen nicht. Zur Einbin­dung der Betriebs­stätte samt deren Steuern in den Abschluss des Mutter­hauses braucht man die Überlei­tung des spani­schen Jahres­ab­schlusses in das Recht des Stamm­hauses, z.B. HGB, oder Swiss GAAP FER. Die Daten werden von artax im Konten­rahmen und in der Sprache des Stamm­hauses zum Einlesen in deren System, z.B. DATEV oder SAP zur Verfü­gung gestellt. Das ermög­licht auch dem Wirtschafts­prüfer die Übernahme der Daten in sein System, sorgt für Trans­pa­renz und reduziert am Ende die Kosten. Wer gut beraten ist, gestaltet seine persön­liche, recht­liche und steuer­liche Situa­tion bestmöglich.

artax