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Ug vs. GmbH
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UG vs. GmbH? Wenn Sie ein Unternehmen in Deutschland gründen möchten, ist eine der ersten Fragen, die Sie sich stellen sollten, die nach der Rechtsform. Sie bestimmt, inwieweit die persönliche Haftung der Unternehmer beschränkt ist, beeinflusst die steuerliche Behandlung des Unternehmens und seiner Gewinne und ist ausschlaggebend dafür, wie kostspielig und aufwändig die Gründung und der laufende Unterhalt des Unternehmens ist. Nicht zuletzt treffen Sie damit auch eine Frage zur Besteuerung des Einkommens sowohl der Gesellschaft als auch der beteiligten Gesellschafter und leitenden Angestellten bis hin zum Geschäftsführer.  

Sofern die Vorprüfung in Richtung einer Kapitalgesellschaft geht, stehen in Deutschland dafür der Verein als Grundform, die Genossenschaft, UG, GmbH, AG oder KGaA zur Verfügung. Die gängigsten Formen sind die UG und GmbH. Die Unternehmensform UG ähnelt einer GmbH zwar in vielen Belangen, weist aber auch einige Unterschiede auf, die Sie bei Ihrer Entscheidung berücksichtigen sollten.  

Zur Gründung einer in deutschen UG oder GmbH muss man nicht in Deutschland wohnen und braucht auch keinen anderen, der hier wohnt.  Man kann die Gesellschaft auch vom Ausland aus leiten. Das führt zu interessanten Ergebnissen bei den Steuern.    

Denn eine UG oder GmbH ist grundsätzlich in dem Land steuerpflichtig, in die Gesellschaft registriert ist. Sofern jedoch die wesentlichen Entscheidungen des operativen Geschäfts in einem Land getroffen werden und Deutschland mit diesem Land ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, ein sog. DBA geschlossen haben, dann ist die steuerliche Ansässigkeit am Ort der Leitung gegeben.

Beispiel: 

Ein Zürcher Unternehmer gründet in Deutschland eine UG oder eine GmbH, um eine Firmenadresse und Umsatzsteuer-Registrierung in einem EU-Land zu haben. Er leitet jedoch die Geschäfte von seinem Home-Office in Zürich aus. Damit ist die Gesellschaft in Deutschland eingetragen und erstellt auch ihre Handelsbilanz nach deutschem Recht.  Wenn die Gesellschaft Waren einkauft und verkauft,  dann gibt sie in Deutschland wie alle anderen Unternehmen eine Umsatzsteuererklärung ab. Sie gibt auch eine Körperschaftsteuer- und gewerbesteuererklärung ab, jedoch mit Einkommen Null. Warum? Wegen des sog. Verwaltungssitzes in der Schweiz muss Deutschland auf die Ausübung seines Besteuerungsrechts verzichten. Das Einkommen der UG oder GmbH wird dazu nach Schweizer recht nochmals (anders) ermittelt und in der Schweiz versteuert. Der Geschäftsführer ist dann zwar bei einer deutschen oder schweizer Gesellschaft angestellt, steuerlich wird er aber behandelt, als sein er Geschäftsführer einer Schweizer GmbH.

In diesem Beitrag erklären die Experten der Steuerkanzlei artax, Steuerberater und Fachberater für Internationales Steuerrecht worin der Unterschied zwischen einer GmbH und einer UG liegt, wie man eine UG in eine GmbH wandeln kann und welche Vor- und Nachteile beide Rechtsformen mit sich bringen.

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Was ist eine UG?

Die UG („Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“) ist eine Rechtsform für Unternehmen in Deutschland, die im Jahr 2008 aufgrund der damaligen Welle von englischen Ltd´s als „kleine GmbH“ eingeführt wurde und tatsächlich als Variante der GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) gilt. Der wesentliche Unterschied zwischen einer UG und einer GmbH besteht im Mindestkapital, das für die Gründung erforderlich ist. Während für eine GmbH ein Mindestkapital von 25.000 Euro erforderlich ist, kann eine UG schon mit dem geringen Mindestkapital von einem Euro gegründet werden.  

Die Gesellschaftsform UG wird oft als „Mini-GmbH“ oder „GmbH light“ bezeichnet, da sie ähnliche rechtliche Strukturen und Vorteile wie eine GmbH bietet, aber mit geringeren Gründungskosten und weniger Kapitalaufwand verbunden ist. Die Haftung der Gesellschafter ist bei einer UG ebenfalls auf die vereinbarte Stammeinlage beschränkt, was bedeutet, dass sie nur bis zur Höhe ihrer Einlagen haften.  

Die UG muss einen Teil ihres Einkommens als Rücklage verbuchen und spart sich darüber „reich“. Sobald die Summe aus ursprünglichem Stammkapital und der Rücklage 25.000 Euro und damit das Mindeststammkapital einer GmbH erreicht, kann die UG steuerneutral in eine reguläre GmbH umgewandelt werden. Sie behält ihre Registernummer und auch das Gründungsdatum. Auch die Umsatzsteuer-Nr. und die USt-ID ändern sich nicht. Das ist im Geschäftsleben oft von Bedeutung.

 

Was ist eine GmbH?

Eine GmbH („Gesellschaft mit beschränkter Haftung“) ist eine Rechtsform für Unternehmen, die sowohl in Deutschland als auch in vielen anderen Ländern bekannt ist. Die GmbH gilt als eine juristische Person und ist damit rechtlich eigenständig gegenüber ihren Gesellschaftern. Ein wesentlicher Charakterzug einer GmbH ist die beschränkte Haftung. Das bedeutet, dass die Gesellschafter nur bis zur Höhe ihrer Stammeinlagen haften und ihr persönliches Vermögen nicht für die Verbindlichkeiten der GmbH herangezogen werden kann. 

Die Gründung einer GmbH erfordert ein Mindestkapital, das in Deutschland bei 25.000 Euro liegt. Die Gesellschaft wird durch einen oder mehrere Gesellschafter gegründet, die Anteile an der GmbH halten. Die Gesellschafter sind in der Regel nicht persönlich für die Schulden der GmbH verantwortlich, sondern nur mit ihrem Anteil am Stammkapital. 

Die GmbH bietet den Vorteil einer klaren organisatorischen Struktur, rechtlicher Sicherheit und Glaubwürdigkeit gegenüber Geschäftspartnern. Sie eignet sich besonders für kleinere und mittlere Unternehmen sowie für Start-ups, die eine sichere Rechtsform mit begrenztem Haftungsrisiko suchen. Darüber hinaus ist die GmbH eine der am häufigsten gewählten Rechtsformen für Unternehmen in Deutschland und wird auch in anderen Ländern weltweit aufgrund ihrer Flexibilität und Stabilität geschätzt.

UG vs. GmbH: Unterschiede auf einen Blick

Da die UG eine Art Unterform der GmbH ist, sind sich beide Rechtsformen in vielen Bereichen ähnlich. Sowohl bei einer GmbH als auch bei einer UG haften die Gesellschafter nur bis zur Höhe ihrer Einlagen. UG und GmbH  entstehen juristisch mit der Eintragung im Handelsregister. Das persönliche Vermögen der Gesellschafter ist vor den Verbindlichkeiten des Unternehmens geschützt. Sie können Verträge abschließen, Vermögen besitzen und vor Gericht auftreten. Die Basis beider Rechtsformen ist das GmbH-Gesetz, und der zwingend erforderliche  Gesellschaftsvertrag, der die Organisation des Unternehmens regelt. Trotzdem gibt es auch einige Unterschiede.

  • Mindestkapital: Die GmbH erfordert ein Mindestkapital von 25.000 Euro für die Gründung, während die UG mit einem deutlich geringeren Mindestkapital gegründet werden kann, nämlich mit einem Euro. Dies macht die UG für Gründer mit begrenztem Startkapital attraktiver. 
     
  • Bezeichnung: Bei der Gründung muss eine UG den Zusatz „haftungsbeschränkt“ im Firmennamen tragen. 
     
  • Rücklagenkapital: Bei einer UG muss ein Teil des erwirtschafteten Gewinns in eine Rücklage eingezahlt werden, bis das Mindestkapital für eine GmbH erreicht ist. Vorher kann eine Umwandlung der UG in eine GmbH nicht stattfinden. Der Betrag bezieht sich auf ein Viertel des jährlichen Gewinns. 
     
  • Unterschiedliche Gründungskosten: Egal, ob Sie eine UG oder eine GmbH gründen möchten: Gründungskosten fallen bei beiden Rechtsformen an. Bei einer UG sind die Kosten allerdings deutlich niedriger. Für die Gründung einer GmbH fallen meist etwa 500 bis 1000 € für Notar-, Handelsregister- sowie die Gewerbeanmeldung an. Dazu kommen die Beratungsgebühren. Bei der UG-Gründung kann man durch ein Musterprotokoll einiges an Geld sparen. Wer ein Musterprotokoll verwendet, zahlt etwa 240 bis 300 €. Ohne Mustervorlage kostet die UG-Gründung dasselbe wie die Gründung einer GmbH. Die Protokollgründung ist jedoch nur möglich bis max. drei Gesellschaftern, zudem darf die Mustersatzung nicht verändert werden.  
     
  • Image: Eine GmbH hat bei Geschäftspartnern und Investoren aufgrund ihres höheren Mindestkapitals und des etablierten Firmennamens ein höheres Ansehen. Eine UG wird manchmal als weniger seriös angesehen, insbesondere in Branchen, in denen eine höhere Kapitalausstattung als Zeichen von Stabilität und Vertrauenswürdigkeit angesehen wird.

Vorteile und Nachteile der GmbH

Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) bietet verschiedene Vor- und Nachteile für Unternehmer. Diese Vor- und Nachteile sollten bei der Entscheidung für die Gründung einer GmbH berücksichtigt werden und können je nach den individuellen Umständen und Zielen des Unternehmens variieren.

Vorteile einer GmbH:  

  • Haftungsbeschränkung: Die Haftung der Gesellschafter ist auf ihre Einlagen beschränkt, was bedeutet, dass ihr persönliches Vermögen vor den Verbindlichkeiten des Unternehmens geschützt ist. 
     
  • Glaubwürdigkeit: Eine GmbH hat oft ein höheres Ansehen bei Geschäftspartnern, Kunden und Investoren aufgrund ihrer rechtlichen Struktur und des etablierten Firmennamens. 

 

  • Rechtliche Stabilität: Die GmbH bietet eine klare und stabile rechtliche Struktur mit festen Regeln und Vorschriften, die für die Geschäftsführung und -führung gelten. 
     
  • Kapitalbeschaffung: Durch den Verkauf von Unternehmensanteilen können Kapitalmittel beschafft werden, um das Unternehmen zu finanzieren oder zu erweitern. Die GmbH kann auch eigene Anteile halten, d.h. an sich selbst beteiligt sein. Diese Anteile dienen oft dazu, Mitarbeitern virtuelle Anteile zu geben um sie an das Unternehmen u binden. Man spricht dann von ESOP (employee share option) oder VSOP (virtual share option) 
     
  • Steuerliche Vorteile: Die GmbH bietet bestimmte steuerliche Vergünstigungen und Möglichkeiten zur Gewinnverteilung, die für die Gesellschafter von Vorteil sein können.

Nachteile einer GmbH: 

  • Gründungskosten: Die Gründung einer GmbH ist mit einigen Kosten verbunden, einschließlich Notargebühren, Handelsregistereintragung und Stammkapital. 
     
  • Bürokratische Anforderungen: Eine GmbH unterliegt bestimmten bürokratischen Anforderungen, wie z.B. der Pflicht zur Buchführung, unter Umständen einer Jahresabschlussprüfung und Veröffentlichung von Geschäftsberichten. 
     
  • Kapitalbindung: Das Mindestkapital für die Gründung einer GmbH beträgt 25.000 Euro und muss bei entsprechender Satzung zu mindestens 50%  eingezahlt werden.  

 

  • Beschränkte Flexibilität: Aufgrund der festen rechtlichen Struktur einer GmbH können Änderungen in der Geschäftsführung oder im Gesellschafterkreis kompliziert sein und erfordern formelle Genehmigungsverfahren und notarielle Beurkundungen. 
     
  • Öffentliche Offenlegung: Eine GmbH unterliegt der Veröffentlichungspflicht von Geschäftsberichten und anderen finanziellen Informationen im Handelsregister, was die Transparenz und Privatsphäre des Unternehmens einschränken kann.

Vor- und Nachteile UG

Eine UG wird vor allem von kleineren Unternehmen und Startups gerne als Alternative zu einer GmbH genutzt. Durch das niedrige Mindestkapital macht eine UG eine Firmengründung auch jenen Investoren möglich, die noch ganz am Anfang ihrer Firmenkarriere stehen.

Vorteile einer UG: 

  • Niedriges Mindestkapital: Im Gegensatz zur GmbH erfordert die Gründung einer UG nur ein geringes Mindestkapital, nämlich einen Euro. Dies macht die UG für Gründer mit begrenztem Startkapital attraktiver. 
     
  • Haftungsbeschränkung: Wie bei einer GmbH haften die Gesellschafter einer UG nur bis zur Höhe ihrer Einlagen, was ihr persönliches Vermögen vor den Verbindlichkeiten des Unternehmens schützt. 
     
  • Glaubwürdigkeit: Obwohl die UG als „Mini-GmbH“ bekannt ist, wird sie oft als seriöses Unternehmen angesehen und bietet ein ähnliches Ansehen wie eine GmbH, insbesondere wenn sie erfolgreich geführt wird. 
     
  • Flexibilität: Eine UG bietet ähnliche rechtliche Strukturen wie eine GmbH, einschließlich der Möglichkeit, Anteile zu verkaufen und eine klare Geschäftsstruktur zu schaffen, während gleichzeitig weniger bürokratische Anforderungen zu erfüllen sind. 
     
  • Schnelle Gründung: Eine UG kann aufgrund des geringeren Mindestkapitals und niedriger bürokratischer Hürden schneller gegründet werden als eine GmbH. 
     
  • Kapitalaufstockung: Nach dem Erreichen eines bestimmten Gewinns kann eine UG in eine reguläre GmbH umgewandelt werden, indem das Mindestkapital aufgestockt wird. Dies ermöglicht eine schrittweise Entwicklung des Unternehmens.

Nachteile einer UG: 

  • Rücklagepflicht: Eine UG muss einen Teil ihres erwirtschafteten Gewinns in eine Rücklage einzahlen, bis das Mindestkapital für eine GmbH erreicht ist. Dies kann die finanzielle Flexibilität des Unternehmens einschränken. 
     
  • Rechtliche Anforderungen: Obwohl die Gründung einer UG weniger kapitalintensiv ist als bei einer GmbH, sind dennoch bestimmte rechtliche Anforderungen zu erfüllen, wie z.B. die Erstellung eines Gesellschaftsvertrags und die Eintragung im Handelsregister. 
     
  • Begrenzte Glaubwürdigkeit: Obwohl eine UG als eigenständige Rechtsform anerkannt ist, kann sie in einigen Fällen weniger Glaubwürdigkeit bei Geschäftspartnern und Investoren haben als eine GmbH. 
     
  • Bürokratische Anforderungen: Auch wenn die bürokratischen Anforderungen bei einer UG im Vergleich zu einer GmbH geringer sind, müssen dennoch gewisse formelle Verfahren eingehalten werden, um die Rechtsform zu wahren und die rechtliche Stabilität des Unternehmens sicherzustellen.

Kann man eine UG in eine GmbH umwandeln?

Die Unternehmensform UG lässt sich unter gewissen Voraussetzungen auch in eine GmbH umwandeln. Dieser Prozess erfolgt durch eine Kapitalerhöhung, bei der das Stammkapital der UG auf das erforderliche Mindestkapital einer GmbH aufgestockt wird. In diesem Zusammenhang ist auch eine Änderung des Gesellschaftsvertrags der UG erforderlich, der die neuen Kapitalstrukturen und rechtlichen Rahmenbedingungen einer GmbH widerspiegeln muss.

Die Kapitalerhöhung und die Änderung des Gesellschaftsvertrags müssen notariell beurkundet werden. Nach Abschluss der notariellen Beurkundung müssen die entsprechenden Unterlagen beim zuständigen Handelsregister eingereicht werden, um die Umwandlung offiziell zu registrieren. Darüber hinaus sollte die Umwandlung der UG in eine GmbH im Bundesanzeiger bekannt gemacht werden, um die Öffentlichkeit über die Veränderung zu informieren.

UG vs. GmbH: Steuern & Rechtliche Vorschriften

In die Frage UG vs. GmbH fließt gerne auch das Thema Steuern mit ein. Die steuerlichen Unterschiede zwischen einer Unternehmergesellschaft und einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung sind identisch, da beide Rechtsformen denselben steuerlichen Vorschriften unterliegen.  

Eine UG ist zum Beispiel wie eine GmbH gewerbesteuerpflichtig, sofern Gegenstand des Unternehmens nicht die reine Vermögensverwaltung ist. Die Gewerbesteuer wird auf den Gewerbeertrag erhoben und variiert je nach Gemeinde. Effektiv kann man mit ca. 17% Gewerbesteuer rechnen. Sowohl eine UG als auch eine GmbH unterliegen außerdem der Körperschaftsteuer, die auf den Gewinn des Unternehmens (nach Abzug auch der Geschäftsführer-Gehälter) erhoben wird. Der Körperschaftsteuersatz beträgt derzeit 15% zuzüglich Solidaritätszuschlag. Im Ergebnis geht von dem steuerpflichtigen Gewinn, somit dem EBIT gut ein Drittel an Bund und Gemeinde. Der Rest kann als Dividende ausgeschüttet werden, wobei die UG insoweit Beschränkungen unterliegt.  

Bei Gewinnausschüttungen an die Gesellschafter einer GmbH oder UG unterliegt der ausgezahlte Gewinn der Abgeltungsteuer von derzeit 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Für Gewinnausschüttungen einer UG gelten die gleichen steuerlichen Regelungen.

Besteuerung der Gesellschafter

Auch Gesellschafter können bei der UG oder GmbH arbeiten und Gehalt beziehen. Dabei muss der Arbeitnehmer nicht in dem Land wohnen und arbeiten, in dem die UG oder GmbH ansässig ist. Z.B. kann man in einem Home-Office arbeiten. Die sich daraus ergebenden Fragen zur Steuer und Sozialversicherung werden an anderer Stelle behandelt.  

Dividenden werden auf zwei Stufen versteuert. Die GmbH oder UG muss 25% Kapitalertragsteuer einbehalten und an das Finanzamt abführen. Die Gesellschafter versteuern die Dividende dann brutto, d.h. incl. der Kapitalertragsteuer, bekommen diese aber als Vorauszahlung auf die persönliche Steuer angerechnet. Dabei macht es einen Unterschied, je nachdem wo der Anteilseigner im Zeitpunkt der Auszahlung der Dividende lebt und ansässig ist.

Sofern es sich um natürliche Personen mit Ansässigkeit in Deutschland handelt, haben diese jeder für sich hinsichtlich der Besteuerung der Dividende ein Wahlrecht zwischen der Abgeltungssteuer und dem Teileinkünfteverfahren.

1. Abgeltungsteuer

  • Die Abgeltungsteuer ist eine pauschale Steuer auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne aus Wertpapiergeschäften. 
  • Der Steuersatz beträgt in der Regel 25% (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). 
  • Sie wird direkt von der Bank oder dem Broker einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. 
  • Werbungskosten sind nicht abzugsfähig 
  • Die Dividende erscheint in Deutschland nicht in der Einkommensteuererklärung.

Hinweis: 

  • Der Solidaritätszuschlag ist keine eigene Ertragssteuer, sondern wird auf die Einkommensteuer und Körperschaftsteuer mit einem Satz von 5,5 % aufgeschlagen. Im Jahr 2024 sind Alleinstehende mit maximal 18.130 Euro Steuern im Jahr vom SolZ befreit. Bei zusammenveranlagten Partnern sind es 36.260 Euro. 
  • Die Kirchensteuer ist eine religiöse Steuer, die von Mitgliedern der Kirchen (meistens der katholischen oder evangelischen Kirche) erhoben wird. 
    Der Steuersatz für die Kirchensteuer variiert je nach Bundesland und beträgt in der Regel 8 % der Einkommensteuer.
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2. Teileinkünfteverfahren

  • Beim Teileinkünfteverfahren wird die Dividende in der Einkommensteuererklärung erfasst. 
  • Es  sind jedoch nur 60 % der Brutto-Gewinnausschüttung steuerpflichtig, diese aber zum vollen Steuersatz. 
  • 60 % der Werbungskosten können abgezogen werden. Die Differenz wischen 605 der Einnahmen und 60% der Werbungskosten ist steuerpflichtig. 
  • Dieses Einkommen kann mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten verrechnet werden. 
  • Auf Basis des gesamten steuerpflichtigen Einkommens wird die persönliche Steuer ermittelt und die von der UG oder GmbH gezahlte Kapitalertragsteuer neben den geleisteten Vorauszahlungen und Lohnsteuer abgezogen. 
  • Ist die Steuerlast geringer als bei der Abgeltungssteuer, wählt man das Teileinkünfteverfahren. Das kann dazu führen, dass die von der UG oder GmbH gezahlte Kapitalertragsteuer an den Gesellschafter wieder ausgezahlt wird. 
  • Innerhalb eines Kalenderjahres erhaltene Dividenden muss man gleich behandeln. 
  • Im Ausland lebende Gesellschafter haben das Wahlrecht nicht. Ihre Besteuerung richtet sich nach dem geltenden Landesrecht und nach dem DBA 

Was ist besser UG oder GmbH?

UG vs. GmbH – welche Rechtsform besser ist, hängt von den individuellen Gründungsvoraussetzungen ab. Für Gründer mit wenig Startkapital ist eine UG besser geeignet. Wer ausreichend Stammkapital aufbringen kann, gründet eher eine GmbH.  

Beide Rechtsformen haben ihre Vor- und Nachteile, und was für ein Unternehmen „besser“ ist, kann von verschiedenen Faktoren abhängen. Letztendlich sollten Unternehmer die Vor- und Nachteile beider Rechtsformen sorgfältig abwägen und ihre Entscheidung an ihre individuellen Bedürfnisse, Ziele und Umstände anpassen. Eine UG kann beispielsweise als Sprungbrett für Startups dienen, während eine GmbH für langfristige Unternehmen mit größerem Kapitalbedarf geeigneter ist. Wer langfristig eine GmbH anstrebt, hat in Deutschland allerdings auch die Möglichkeit, seine UG in eine GmbH umzuwandeln, sobald ausreichend Stammkapital verfügbar ist.  
Sie sind sich unsicher, welche Rechtsform für ihr Unternehmen die richtige ist?  Die Steuerexperten von artax helfen Ihnen gerne dabei, die beste Entscheidung für Ihre Unternehmensgründung zu treffen.

Jürgen Bächle
Jürgen Bächle

ist seit 1989 als selbständiger Steuerberater und Experte im internationalen Steuerrecht tätig und seit über 20 Jahren Mitglied im Vorstand des Deutschen Steuerberaterverbandes Baden-Württemberg, DSTVBW.

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