Steuerberater in Bülach: Diese Leistungen können Sie von den Experten erwarten

 

Wer braucht eigent­lich einen Steuer­be­rater? Ausschließ­lich Unternehmen, Start-ups, Selbst­stän­dige oder auch Privat­per­sonen? Die Antwort ist: Es kommt darauf an!

 

Inhalts­ver­zeichnis

 

Eine einfache Steuer­erklä­rung können Privat­per­sonen teilweise selbst erstellen. Wer aber zum Beispiel Grenz­gänger ist, hat das Problem der Doppel­be­steue­rung zu bedenken. Er sucht sich daher idealer­weise einen Steuer­be­rater, der sich mit inter­na­tio­nalem Steuer­recht auskennt wie beispiels­weise die Steuer­be­rater von artax. Wir infor­mieren hier, wann eine Steuer­be­ra­tung sinnvoll ist und welche Leistungen Sie als Privat­person oder Unter­nehmer davon erwarten können.

 

 

Was macht ein Steuerberater?

 

Natür­lich gibt es Compu­ter­pro­gramme, die bei der Erstel­lung der jährli­chen Steuer­erklä­rung behilf­lich sind. Doch kann bislang kein Computer die Erfah­rung und den Wissens­schatz eines profes­sio­nellen Steuer­be­ra­ters ersetzen. Manche Formu­lare ändern sich von Jahr zu Jahr, da kann es schonmal schwierig sein, den Überblick zu behalten. Ein kompe­tenter Steuer­ex­perte ist stets auf dem aktuellen Stand und weiß, welche Änderungen sich weshalb ergeben haben.

Wenn auch das Steuer­recht anderer Länder mit ins Leben hinein­spielt, ist der Rat des Steuer­be­ra­ters unbedingt zu empfehlen. Für Privat­per­sonen tritt ein solches Szenario ein, wenn beispiels­weise der Ehepartner nicht die selbe Staats­an­ge­hö­rig­keit hat, Vermögen oder Immobi­lien im Ausland vorhanden sind oder der Arbeitsort sich nicht inner­halb der natio­nalen Grenzen befindet. 

Auch für Unter­nehmer, die ihre Produkte oder Leistungen auf den inter­na­tio­nalen Markt ausweiten wollen, hält die Zusam­men­ar­beit mit einem Steuer­be­rater mit der Fachkom­pe­tenz „Inter­na­tio­nales Steuer­recht“ wie wir als Steuer­be­rater in Bülach Vorteile bereit.

 

 

Das können Steuerberater für Privatpersonen übernehmen

 

Je mehr Einnahmen und Ausgaben vorliegen, desto komplexer kann die Steuer­erklä­rung für Privat­per­sonen sein. Noch kompli­zierter wird’s, wenn Arbeit­nehmer beispiels­weise in Deutsch­land wohnen und in der Schweiz arbeiten oder umgekehrt. Als Grenz­gänger sollte man hier sehr genau bei seinen Steuer­un­ter­lagen sein, um einer­seits eine Doppel­be­steue­rung zu vermeiden und anderer­seits Steuer­vor­teile zu erlangen. 

Sich umfas­send steuer­lich von einem Experten beraten zu lassen und eine grenz­nahe Steuer­kanzlei mit Fachkennt­nissen in Sachen Steuern Deutsch­land und Schweiz und Doppel­be­steue­rungs­ab­kommen (DBA) liegt nahe – wie beispiels­weise Steuer­be­rater Bülach. In folgenden Fällen kann ein Experte im Bereich „Inter­na­tio­nales Steuer­recht“ Privat­per­sonen mit seinem Know-How unter­stützen. Wenn Sie

  • in verschie­denen Ländern arbeiten und wohnen (Grenz­gänger)
  • über Ihre Firma zum Arbeiten ins Ausland geschickt werden
  • ins Ausland umziehen möchten
  • ein Haus oder eine Wohnung im Ausland besitzen
  • ein oder mehrere Kinder mit Studi­en­platz im Ausland haben
  • Ihr Partner und Sie nicht die selbe Staats­an­ge­hö­rig­keit besitzen
  • länder­über­grei­fende Erbschaften erhalten

 

 

Das können die Steuerberater für Unternehmen tun

 

Vor allem Selbst­stän­dige, Start-ups und Unternehmen sollten eine blitz­saubere Buchhal­tung führen. Das Rechnungs­wesen kann je nach Größe des Unter­neh­mens oder Zahl der Rechnungen sehr zeitin­tensiv und steuer­lich fast undurch­schaubar werden. 

Auch für Unternehmen mit mehreren Stand­orten, die vielleicht auch noch Mitar­beiter ins Ausland entsenden oder auslän­di­sche Mitar­beiter einstellen, ist steuer­recht­liche Maßar­beit notwendig. Unternehmen mit Standort in der Schweiz oder in Deutsch­land suchen sich in der Regel eine kompe­tente Steuer­be­ra­tung in der Nähe, zum Beispiel uns als Steuer­be­rater in Bülach.

Der inter­na­tio­nale Markt bietet für mittel­stän­di­sche Unternehmen viele Chancen und Möglich­keiten. Doch es ist Vorsicht geraten. Das Steuer­recht wartet für inter­na­tional agierende Unter­nehmer mit einer Vielzahl an finan­zi­ellen Tücken und steuer­recht­li­chen Fallstri­cken auf. Um sich trotzdem sicher durch die Paragra­phen zu bewegen, ist eine kompe­tente Steuer- und Unter­neh­mens­be­ra­tung im inter­na­tio­nalen Sektor meist unerlässlich. 

 

Die artax Steuer­ex­perten sind grenznah zu Deutsch­land und bieten Unter­stüt­zung unter anderem bei der:

 

  • Unter­neh­mens­grün­dung oder Unter­neh­mens­ver­la­ge­rung ins Ausland – speziell auch China, Russland und USA
  • Verla­ge­rung einzelner betrieb­li­cher Sektoren in unter­schied­liche Länder
  • Betriebs­stät­ten­ge­winn­auf­tei­lung, um jeden Standort optimal zu nutzen
  • Melde- und Mittei­lungs­pflichten bei Auslandsbeziehungen
  • Angele­gen­heiten, was EU-Recht betrifft
  • Beratung zu Auslandsinvestitionen

 

 

Fazit

 

Wer sich auf die profes­sio­nelle Hilfe eines Steuer­be­ra­ters verlässt, der kann seiner Steuer­erklä­rung ganz gelassen entge­gen­bli­cken. Experten halten nicht nur den Überblick zwischen all den Zahlen und Gesetzen, sie manövrieren Privat­per­sonen und Unternehmen auch durch die Tücken des inter­na­tio­nalen Steuer­dschun­gels und suchen Lösungen zur Steueroptimierung.

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Ganz gleich, ob Sie eine Frage haben oder sich umfas­send beraten lassen möchten, wir von artax stehen Ihnen jeder­zeit sehr gern zur Verfügung.




    Jürgen Bächle

    Jürgen Bächle

    ist seit 1989 als selbständiger Steuer­be­rater und Experte im inter­na­tio­nalen Steuer­recht tätig und seit über 20 Jahren Mitglied im Vorstand des Deutschen Steuer­be­ra­ter­ver­bandes Baden-Württemberg, DSTVBW.

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