Internationales Steuerrecht Zürich: kompetente Beratung länderübergreifend

 

Gerade in Mehr-Länder-Ecken, in grenz­nahen Berei­chen wie Deutsch­land – Schweiz, für Grenz­gänger und Unternehmen, die in mehreren Ländern wie beispiels­weise inner­halb der EU und zudem in China, Russland oder in den USA Stand­orte unter­halten, können sich die Steuer­be­ra­tung und das Fachwissen nicht auf einen natio­nalen Rechts­kreis beschränken. Hier ist eine länder­über­grei­fende Steuer­be­ra­tung gefragt.

 

Inhalts­ver­zeichnis

 

Doch wie findet man eine geeig­nete Steuer­kanzlei? In diesem Artikel wollen wir Ihnen bei der Suche helfen. Eine Suchan­frage im Web kann beispiels­weise „Inter­na­tio­nales Steuer­recht Zürich“ sein. Zunächst einmal klären wir die Frage:

 

 

Warum die (Umsatz-) Steuer ein grenzüberschreitendes Thema ist

 

Unter­schied­liche Länder, unter­schied­liche Steuer­sys­teme. Das beginnt bereits bei der Umsatz­steuer. Hier sollten beispiels­weise Grenz­gänger und Unter­nehmer mit grenz­über­schrei­tender Tätig­keit steuer­lich alles richtig machen und auch die Vorteile bei der Steuer nutzen. Umsatz­steu­er­lich sind etwa die Schweiz und Deutsch­land / EU sogenannte Dritt­länder zuein­ander. Damit gilt das Bestim­mungs­lands­prinzip. Dort, wo die Ware hin gelie­fert wird, fällt Steuer in Form der Einfuhr­um­satz­steuer an. Davon gibt es Ausnahmen. Vor allem können etwa Grenz­gänger sich für in der EU getätigte Einkäufe unter bestimmten Voraus­set­zungen die Mehrwert­steuer erstatten lassen. Auch hier gibt es einige Ausnahmen. Inter­es­sant ist in diesem Kontext, dass für den grenz­über­schrei­tenden Dienst­leis­tungs­ver­kehr das Sitzort­prinzip gilt. Die Steuer ist danach in dem Land zu entrichten, in dem das leistende Unternehmen sein Unternehmen grund­sätz­lich betreibt. Auch zu dieser Regel gibt es einige Ausnahmen, die ein Steuer­be­rater mit inter­na­tio­naler Exper­tise klären kann.

 

 

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und andere Aspekte im internationalen Steuerrecht

 

Wenn man in einem Land wohnt und in einem anderen arbeitet, steht man vor komplexen Heraus­for­de­rungen. Welches Steuer­recht gilt für Grenz­gänger? Was ist steuer­lich eine Doppel­an­säs­sig­keit? Wie sind die verschie­denen Einkunfts­arten bei grenz­über­schrei­tenden Tätig­keiten / beim Ausein­an­der­fallen von Wohnen und Arbeiten zu bewerten? Eine inter­na­tio­nale Steuer­be­ra­tung klärt diese Fragen und unter­stützt Grenz­gänger und auch Unternehmen mit Mitar­bei­tern aus einem anderen Land dabei, die jeweils mögli­chen günstigsten Gestal­tungs­mög­lich­keiten auch zu nutzen und eine Doppel­be­steue­rung zu vermeiden.

 

 

Internationales Steuerrecht Zürich: So profitieren Unternehmen

 

Steuer­be­ra­tung und Unter­neh­mens­be­ra­tung gehen bei inter­na­tio­nalem Bezug für Unternehmen in der Regel Hand in Hand. Steuer Compli­ance ist gerade für inter­na­tional aufge­stellte Unternehmen beispiels­weise mit Sitz in der Schweiz und in Deutsch­land oder auch in China und Russland beson­ders wichtig. Hier geht es nicht nur darum, die optimalen Steuer­ge­stal­tungen zu finden, um poten­zi­elle Steuer­vor­teile zu nutzen. Es geht vor allem auch darum, von Anfang an Nachteile durch ungeschickte Gestal­tungen und Versäum­nisse durch Unkenntnis zu vermeiden. 

 

Kein Unternehmen freut sich über Nachzah­lungen nach Außen­prü­fungen, wenn etwa bestimmte Steuer­erklä­rungen nicht vorlagen und Zuschät­zungen erfolgt sind. Für Unternehmen ist es nicht nur ärger­lich, wenn sie aufgrund bestimmter Fehler Umsatz­steuer nicht vom Fiskus zurück­er­halten. Es können sogar Strafen für Unternehmen drohen, etwa beim Thema Verrech­nungs­preis­do­ku­men­ta­tion oder bei der Entsen­dung von Mitar­bei­tern über Grenzen hinweg. Hier ist eine korrekte Vorge­hens­weise in Kenntnis aller Steuer­fragen in den betei­ligten Ländern existen­ziell. Kanzleien mit den Fachbe­rei­chen inter­na­tio­nale Steuer­be­ra­tung und Inter­na­tio­nales Steuer­recht Zürich begleiten und unter­stützen Unternehmen mit grenz­über­schrei­tenden Tätig­keiten durch alle relevanten Steuerbereiche.

 

 

Internationale Steuergestaltung

 

Bei Umstruk­tu­rie­rungen, Neugrün­dungen oder Akqui­si­tionen mit inter­na­tio­nalem Bezug sind kompe­tente Kanzleien nicht nur steuer­be­ra­tend, sondern oft auch in der Unter­neh­mens­be­ra­tung tätig. Damit halten Unternehmen die Risiken bei Außen­prü­fungen klein, können die Konzern­steu­er­quoten senken und die Aufde­ckung stiller Reserven bei bestimmten Umstruk­tu­rie­rungen vermeiden. Das sind nur einige der Aspekte, die eine Steuer­kanzlei mit inter­na­tio­naler Fachkom­pe­tenz gemeinsam mit Unternehmen gestalten kann. 

 

Sie planen, mit einem deutschen Unternehmen in der Schweiz tätig zu werden oder umgekehrt als Schweizer Unternehmen in Deutsch­land? Legen Sie am besten den Grund­stein für Ihren unter­neh­me­ri­schen Erfolg durch die richtigen steuer­li­chen und betriebs­wirt­schaft­li­chen Weichen­stel­lungen von Beginn an. Auch, wenn Sie Tochter­ge­sell­schaften oder Nieder­las­sungen in einem anderen Land gründen wollen, finden Sie eine kompe­tente Kanzlei unter dem Stich­wort „Inter­na­tio­nales Steuer­recht in Zürich“.

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    Jürgen Bächle

    Jürgen Bächle

    ist seit 1989 als selbständiger Steuer­be­rater und Experte im inter­na­tio­nalen Steuer­recht tätig und seit über 20 Jahren Mitglied im Vorstand des Deutschen Steuer­be­ra­ter­ver­bandes Baden-Württemberg, DSTVBW.

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