Internationaler Steuerberater – gut beraten in grenzüberschreitenden Steuerangelegenheiten

 

Sie wohnen in einem Land und arbeiten in einem anderen? Sie halten Immobi­lien in mehreren Ländern und erzielen vielleicht auch Einkünfte wie Mietein­nahmen daraus? Ein Ehepartner hatte eine andere Staats­an­ge­hö­rig­keit? Diese Sachver­halte sind nur drei mögliche Beispiele dafür, dass inter­na­tio­nales Steuer­recht für Sie eine wichtige Rolle spielt. In diesen Fallge­stal­tungen möchten Sie etwa wissen, in welchem Land Sie welche Einkünfte zu versteuern haben und wie Sie einer mögli­chen Doppel­be­steue­rung entgehen. Hier ist ein inter­na­tio­naler Steuer­be­rater gefragt, der kompe­tent in den Steuer­sys­temen verschie­dener Länder aufge­stellt ist.

 

Inhalts­ver­zeichnis

 

 

Die beschränkte und die unbeschränkte Steuerpflicht als entscheidende Ausgangsgrößen für Aktivitäten in mehreren Ländern

 

Die Steuer­pflicht bezieht sich darauf, in welchem Umfang das Einkommen in einem Land zu besteuern ist. Dazu ist in erster Linie die Ansäs­sig­keit zu bestimmen, denn in diesem Land ist man unbeschränkt mit dem Weltein­kommen steuer­pflichtig, während man in den anderen Ländern nur beschränkt mit dem lokalen Einkommen steuer­pflichtig ist. Aber schon mit der Ansäs­sig­keit tun sich manche schwer. Eine in Deutsch­land einge­tra­gene GmbH ist nur dann hier ansässig und unbeschränkt steuer­pflichtig, wenn nicht etwa der Ort der tatsäch­li­chen Geschäfts­lei­tung sich in einem anderen Land befindet, mit dem Deutsch­land ein Doppel­be­steue­rungs­ab­kommen hat. Auch bei Privat­leuten gibt es die beschränkte und die unbeschränkte Steuer­pflicht. Das ist in den meisten Ländern so, auch in der Schweiz.

 

 

Ein internationaler Steuerberater unterstützt Grenzgänger

 

Es ist deutlich ersicht­lich, dass sich die Höhe einer Steuer maßgeb­lich daran ausrichtet, ob eine beschränkte oder unbeschränkte Steuer­pflicht besteht. Hier kommt es mit Berüh­rung verschie­dener Steuer­sys­teme in mehreren Ländern beispiels­weise als Grenz­gänger schnell zu einer steuer­recht­lich unüber­sicht­li­chen Rechts­lage. Ein inter­na­tio­naler Steuer­be­rater weiß in diesem Zusam­men­hang, dass die beschränkte Steuer­pflicht nicht immer die wünschens­werte Alter­na­tive sein muss. Es kann unter bestimmten Bedin­gungen inter­es­sant sein, für eine unbeschränkte Steuer­pflicht in einem Land zu votieren, um bestimmte Kosten und Abzugs­be­träge geltend zu machen. Ein inter­na­tio­naler Steuer­be­rater hilft beim Umgang und der Gestal­tung mit diesen inter­na­tio­nalen steuer­recht­li­chen Grund­fragen weiter. Es kommt immer auf die Umstände des einzelnen Falles an, sodass generell ein erhöhter Beratungs­be­darf besteht.

 

 

Was ein internationaler Steuerberater für Privatleute tun kann

 

Für Grenz­gänger kann sich die steuer­recht­liche Lage mehr als unüber­sicht­lich gestalten. Sie wohnen beispiels­weise in Deutsch­land und arbeiten in der Schweiz? Wo müssen Sie Ihr Einkommen haupt­säch­lich versteuern? Gilt das Wohnsitz­prinzip oder das Erwerbs­ort­prinzip? Nach den natio­nalen Regelungen beider Länder wären Sie in beiden Ländern steuer­pflichtig. Hier kann ein Doppel­be­steue­rungs­ab­kommen (DBA) steuer­liche Erleich­te­rungen schaffen. Zwischen Deutsch­land und der Schweiz beispiels­weise besteht ein DBA, das bestimmte Beson­der­heiten für unter­schied­liche Einkunfts­arten vorsieht. Ein inter­na­tio­naler Steuer­be­rater ist der erste Ansprech­partner, wenn es um die Anwen­dung eines DBA auf einen indivi­du­ellen Fall geht. Er steht Betrof­fenen auch dann beratend und gestal­tend zur Verfü­gung, wenn sie sich mit den jewei­ligen steuer­li­chen Verpflich­tungen in verschie­denen Ländern nicht auskennen.

 

 

Immobilien und internationales Steuerrecht

 

Auch bei Einkünften aus Immobi­lien, die Sie in einem Land halten, während Sie in einem anderen wohnen, kann ein Doppel­be­steue­rungs­ab­kommen eine Rolle spielen. Hier wird Sie zum Beispiel auch inter­es­sieren, in welchem Land Sie welche Kosten steuer­min­dernd in Abzug bringen können. Zur Klärung dieser und ähnli­cher Fragen ist ein inter­na­tio­naler Steuer­be­rater da. Ebenso inter­es­sant ist es für Privat­leute, die Steuer­si­tua­tion einzu­schätzen, wenn sie beispiels­weise eine Rente aus einem Land beziehen, in dem sie nicht wohnen. Eine kompe­tente Steuer­kanzlei kann Renten­be­rech­tigte bei der Erfül­lung steuer­recht­li­cher Forma­li­täten in verschie­denen Ländern unterstützen.

 

 

Leistungen und Möglichkeiten für Unternehmer mit internationalen Bezügen

 

Viele Doppel­be­steue­rungs­ab­kommen treffen auch Regelungen für Einkünfte aus selbst­stän­diger Tätig­keit oder Unter­neh­mens­ge­winne. Auch in diesen Fällen möchten Steuer­zahler wissen, in welchem Staat ihre Einkünfte jeweils zu besteuern sind und welche mögli­chen steuer­recht­li­chen Erleich­te­rungen sich ergeben können. Bei Aufnahme einer unter­neh­me­ri­schen Tätig­keit beispiels­weise bei einem Startup kann es wichtig sein, von Anfang an auch mit Blick auf das Steuer­recht günstige unter­neh­me­ri­sche Entschei­dungen zum Unter­neh­mens­standort zu treffen. Ein inter­na­tio­naler Steuer­be­rater hilft Existenz­grün­dern in diesem Fall dabei, eine steuer­lich günstige Stand­ort­wahl zu treffen. 

Fazit: Inter­na­tio­nales Steuer­recht ist für Unternehmen ein komplexes Rechts­ge­biet. Hier kann es gerade bei der Aufnahme einer unter­neh­me­ri­schen Tätig­keit entschei­dend sein, die richtigen Weichen zu stellen. Jungun­ter­nehmer können von fachkun­digen Experten also nur profitieren.

 

 

Sonderthema: Umsatzsteuer im Ausland

 

Die Umsatz­steuer ist in jedem natio­nalen Staat eine beson­ders komplexe Steuerart. Unter­nehmer werden hier beson­ders in die Pflicht genommen, weil sie in vielen Ländern die Umsatz­steuer an den Fiskus abführen müssen. Hier bestehen schon von Hause aus viele Fragen dazu, welche Umsatz­steu­er­ab­zugs­be­träge der Unter­nehmer anderer­seits geltend machen kann. Noch komplexer wird die Rechts­lage, wenn sich umsatz­steu­er­recht­lich relevante Sachver­halte zwischen verschie­denen Ländern abspielen. Im Verhältnis zu Deutsch­land beispiels­weise gilt die Schweiz umsatz­steu­er­recht­lich als Dritt­staat. Hier ist dann vom deutschen Unter­nehmer eine Regis­trie­rung zur Schweizer MWSt erfor­der­lich und die Rechnung mit Schweizer Mehrwert­steuer zu stellen. Diese Steuer ist in der Schweiz anzumelden und abzuführen.

 

Vorsicht: bei der Umsatz­steuer gibt es kein Abkommen zur Vermei­dung der Doppel­be­steue­rung. Deshalb ist die Umsatz­steuer die gefähr­li­cher Steuer, bei der man immer einen erfah­renen Steuer­be­rater braucht.

 

Übrigens: Inter­na­tio­nales Steuer­recht kann hier für einige Betei­ligte sehr angenehme Seiten haben. Wer beispiels­weise seinen Wohnsitz in der Schweiz hat und als Privat­mann in der EU Waren einkauft, die er später in die Schweiz ausführt, kann sich die auf die Waren gezahlte Mehrwert­steuer erstatten lassen. Ob und wann bestimmte Ausnahmen gelten und was für den gewerb­li­chen Waren- und Dienst­leis­tungs­ver­kehr geht, dafür ist ein inter­na­tio­naler Steuer­be­rater der richtige Ansprechpartner.

 

 

Steuerliche Gestaltung überragend wichtig bei Auslandsbezug

 

Viele steuer­liche Proble­ma­tiken, die sich durch die Berüh­rung verschie­dener steuer­li­cher Systeme in verschie­denen Ländern ergeben, lassen sich durch bestimmte Gestal­tungen und fachge­rechte Entschei­dungen bereits im Vorfeld vermeiden. Ein inter­na­tio­naler Steuer­be­rater sieht es als Aufgabe an, Personen sowohl im privaten als auch im unter­neh­me­ri­schen Bereich die richtigen Alter­na­tiven aufzu­zeigen. Sie können so beispiels­weise von Anfang an in den Genuss aller Vorteile durch ein DBA zwischen zwei Ländern kommen. Außerdem können sie die richtigen Schwer­punkte setzen, wenn es um Unter­neh­mens­grün­dungen und Tochter­ge­sell­schaften in verschie­denen Ländern geht. Auch vor dem Immobi­li­en­kauf steht ein inter­na­tio­naler Steuer­be­rater den Inves­toren zur Verfü­gung, um vorab steuer­liche Fragen in den jewei­ligen Stand­ort­län­dern zu klären. 

 

Auch in der laufenden steuer­li­chen Betreuung ist ein inter­na­tio­naler Steuer­be­rater entschei­dend, um die Rechte gegen­über den Steuer­be­hörden in den verschie­denen Ländern zu wahren. 

 

Tipp: Bei der Suche nach einer geeig­neten Kanzlei sollten Sie darauf achten, dass er im inter­na­tio­nalen Steuer­recht kompe­tent und immer auf dem neuesten Stand ist. Wie erkennt man das? Einen Eindruck kann die Website vermit­teln. Ist sie auf aktuellem Stand? Enthält sie einen Blog, auf dem regel­mäßig neue infor­ma­tive Beiträge veröf­fent­licht werden? Welche Referenzen hat der Steuer­be­rater? Wo ist sein Standort? Eine Kanzlei in Grenz­nähe beispiels­weise ist ein positives Merkmal.

 

Fazit: Unter­schätzen Sie die Bedeu­tung von Stand­ort­ent­schei­dungen und des grenz­über­schrei­tenden Steuer­rechts nicht. Die genaue Kenntnis des Inter­na­tio­nalen Steuer­recht kann über Erfolg oder Misserfolg eines Unter­neh­mens entscheiden. Ebenso kann es maßgeb­lich dafür sein, ob sich Grenz­gänger steuer­lich optimal aufstellen. Sie können zum Beispiel sehr viel Geld verlieren, wenn das Thema Umsatz­steuer im Ausland nicht ausrei­chend bezogen auf ihre jewei­ligen indivi­du­ellen Umstände geklärt wurde. Ein inter­na­tio­naler Steuer­be­rater ist hier der richtige Ansprech­partner, weil ein natio­naler Steuer­be­rater unter Umständen die Unter­schiede zwischen den steuer­li­chen Rechts­ord­nungen nicht ausrei­chend beherrscht, um insbe­son­dere sinnvolle steuer­liche Gestal­tungen zu empfehlen.

 

 

Brauche ich einen internationalen Steuerberater?

 

Hier ist eine kurze Check­liste für

 

Privat­per­sonen

  • Grenz­gänger 
  • Umzug ins Ausland
  • steuer­liche Registrierung
  • Immobi­lien im Ausland
  • Partner mit unter­schied­li­chen Staatsangehörigenkeiten
  • grenz­über­schrei­tende Erbschaften

 

Unternehmen

  • Start-up
  • Gründung von Tochter­ge­sell­schaften im Ausland und Rechtsformwahl
  • Betriebs­stätten im Ausland
  • Arbeit­neh­mer­ent­sen­dung
  • Rechnungs­er­stel­lung im Ausland
  • Gestal­tung von Verrechnungspreisen

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    Jürgen Bächle

    Jürgen Bächle

    ist seit 1989 als selbständiger Steuer­be­rater und Experte im inter­na­tio­nalen Steuer­recht tätig und seit über 20 Jahren Mitglied im Vorstand des Deutschen Steuer­be­ra­ter­ver­bandes Baden-Württemberg, DSTVBW.

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