Das chinesische Umsatzsteuersystem
Das chinesische Umsatzsteuersystem ist äußerst komplex.
Es gibt nicht wie in Deutschland die Mehrwertsteuer, die auf Waren und Dienstleistungen erhoben wird, sondern drei verschiedene Arten von Umsatzsteuer, die je nach Art des Geschäfts und Empfänger nicht nur unterschiedlich genannt werden, sondern auch mit unterschiedliche Steuersätzen anfallen und/oder erstattet werden: value added tax (VAT, Mehrwertsteuer), business tax (BT, Geschäftssteuer) und consumption tax (CT, Verbrauchssteuer).
VAT / Mehrwertsteuer
Die VAT ist ähnlich wie der deutschen Umsatzsteuer gestaltet.
Nur bei VAT ist ein Vorsteuerabzug vorgesehen. VAT-pflichtige Geschäftsvorgänge sind:
- Verkauf und Einfuhr von Gütern: dagegen fällt Verkauf von Immobilien und Rechten nicht darunter.
- regulärer Steuersatz: 17%;
- ermäßigter Steuersatz: 13%; z.B. für Getreide, Speiseöl, Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, Waren zur Landwirtschaft, Leistungswasser, Erdgas und sonstige Güter des täglichen Bedarfs.
- Bestimmte Dienstleistungen: z.B. Be- und Verarbeitung, Reparatur.
- Ausfuhr von Gütern: Nullsteuersatz mit Vorsteuerabzug.
Zudem werden bestimmte innerbetriebliche Vorgänge ähnlich wie in Deutschland als Verkauf behandelt. Auf Produkte von Unternehmen, die als Kleinunternehmen bewertet werden, wird VAT in Höhe von 3% erhoben. Ein Vorsteuerabzug gibt es hier jedoch nicht.
Business Tax / Geschäftssteuer
Auf die Leistungen, auf die keine VAT anfällt, fällt in der Regel die Business Tax in Höhe von 3%-20% an.
Ausgenommen sind einige soziale Dienstleistungen, wie etwa medizinische Leistungen, Hilfen für Behinderte, Bildungsleistungen von Schulen oder der Eintritt zu kulturellen Veranstaltungen von Museen, Bibliotheken und Ähnlichem. BT kann grundsätzlich nicht als Vorsteuer geltend gemacht werden und stellt darum Kosten für das Unternehmen dar.
Consumption Tax / Verbrauchssteuer
CT wird bei Verkauf und Einfuhr von bestimmten “Luxusgütern” erhoben, und zwar zusätzlich zu der angefallenen VAT.
Betroffen sind Zigaretten, Alkohol, Kosmetika, Schmuck, Erdölprodukt, Kraftfahrzeug, Luxusuhren, Yachten usw. Die Steuersätze variieren sich stark je nach den Warengruppen. CT kann grundsätzlich nicht als Vorsteuer geltend gemacht werden.