Jürgen Bächle ist seit 1989 als selbständiger Steuerberater und Experte im internationalen Steuerrecht tätig und seit über 20 Jahren Mitglied im Vorstand des Deutschen Steuerberaterverbandes Baden-Württemberg, DSTVBW. In seinem Unternehmen artax berät er international tätige mittelständische Unternehmen und Privatpersonen fachübergreifend in allen Belangen des Steuerrechts und angrenzender Gebiete: Unternehmensstrategie, Standortfragen, Steuerstrategie, Deklaration und Prozessvertretung vor Finanzgerichten bis hin zum Bundesfinanzhof.
Jürgen Bächle ist seit 1989 als selbständiger Steuerberater und Experte im internationalen Steuerrecht tätig und seit über 20 Jahren Mitglied im Vorstand des Deutschen Steuerberaterverbandes Baden-Württemberg, DSTVBW. In seinem Unternehmen artax berät er international tätige mittelständische Unternehmen und Privatpersonen fachübergreifend in allen Belangen des Steuerrechts und angrenzender Gebiete: Unternehmensstrategie, Standortfragen, Steuerstrategie, Deklaration und Prozessvertretung vor Finanzgerichten bis hin zum Bundesfinanzhof.
Die Geschäftsführung leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung. Die Menschen bei artax entwickeln, produzieren hochwertige und intelligente Dienstleistungen für eine nachhaltige Zukunft.
Um die besten Qualitäten zu erreichen, arbeiten die Menschen in den artax Unternehmen mit viel Freiraum für Kreativität, Optimierung und Erfolg. Hoher Wert wird gelegt auf zufriedene und begeisterte Kunden, sowie einen fairen und partnerschaftlichen Austausch mit allen Geschäftspartnern. Ständiges Lernen und häufige Weiterbildung ist der Garant für eine zuverlässige Beratung und für das Vertrauen der Kunden. Durch Transparenz der Kommunikation mit dem geschäftlichen Umfeld und durch externe Audits wird die nachhaltige Qualität der Geschäftsprozesse und der Produkte, aber auch die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen regelmäßig geprüft und nachgewiesen.
Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter sind hohe Güter, die artax schützt und bewahren will. Zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit werden angemessene Ressourcen zur Verfügung gestellt und die Verantwortlichkeit für die konsequente Umsetzung am Arbeitsplatz organisiert und dokumentiert. Diese Unternehmensverfassung wird zum wesentlichen Bestandteil der Anstellungsverträge und ist damit zugleich auch Geschäftsgrundlage der Berufung der weiteren Geschäftsführer.
Jedem unserer Mandanten soll es mit uns besser gehen, als ohne uns. In erster Linie schützen wir das, was Sie von ihren Vorvätern übernommen und selbst aufgebaut haben. Und unterstützen Sie mit unserer Expertise dabei, Ihre Ziele zu erreichen.
Wir achten mit unserer Expertise im internationalen Steuerrecht, im internationalen Handels- und Gesellschaftsrecht wie auch im Internationalen Familien- und Erbrecht darauf, dass ganzheitlich abgestimmte Lösungen gefunden werden. Wir liefern verlässliche Informationen, damit unsere Mandanten die Chancen, die Risiken in Ihren Entscheidungen ausgewogen berücksichtigen können.
Bei nationalen und internationalen Engagements achten wir darauf, dass die Compliance eingehalten wird und unsere Mandanten deshalb geachtet und geschätzt sind.
artax ist ein vom Inhaber geführtes Familienunternehmen. Die strategische wie auch operative Unternehmensführung liegt beim Gesellschafter-Geschäftsführer Herrn Jürgen Bächle. Ihm stehen in vertrauensvoller Zusammenarbeit seine langjährigen Mitarbeiter zur Seite. Der Deutsche Corporate Governance Kodex für den Mittelstand diente dazu als Leitfaden. Die Unternehmensverfassung wurde praxisorientiert und eine Leitkultur entwickelt, die Nachhaltigkeit über kurzfristigen Erfolg stellt. Die verankerte Compliance-Richtlinie in der artax-Unternehmensgruppe ist für alle bei artax tätigen Personen bindend.
artax verlangt von allen Mitarbeitern die regelmäßige Fortbildung auf den zugewiesenen Tätigkeitsfeldern.
Die Fortbildung wird von artax bezahlt, im Einzelfall können einzelvertragliche Vereinbarungen über eine Umlage bei vorzeitigem Ausscheiden aus den Diensten der artax vereinbart werden. Für die Fortbildung werden die Arbeitnehmer außerhalb des regulären Jahresurlaubs drei Tage p.a. für Fortbildungen freigestellt. Soweit Fortbildungen an ansonsten arbeitsfreien Tagen wie z.b. an Wochenenden stattfinden, erfolgt kein Ausgleich durch anderweitige Freizeit oder in Geld.
Wer an Fortbildungen teilgenommen hat, soll die Kernpunkte zusammenfassen und die anderen Mitarbeiter an dem Wissenszuwachs entsprechend teilhaben lassen. Das auf jedem Arbeitsplatz installierte artax QM-System ist zwingend zu beachten. Hinweise zu Ergänzungen oder sinnvollen Veränderungen sind im Rahmen des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses (KVP) an die Geschäftsführung zu melden. Diese wird nach Prüfung entscheiden und ggf. dann, aber auch erst dann die Freigabe zur allgemeinen Anwendung erteilen.
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Offene Stellen anzeigenGanz gleich, ob Sie eine unverbindliche Frage haben oder sich umfassend beraten lassen möchten, wir von artax stehen Ihnen jederzeit sehr gern zur Verfügung.