Portrait-Jürgen-Bächle
Geschäfts­führer
Jürgen Bächle

Jürgen Bächle ist seit 1989 als selbständiger Steuer­be­rater und Experte im inter­na­tio­nalen Steuer­recht tätig und seit über 20 Jahren Mitglied im Vorstand des Deutschen Steuer­be­ra­ter­ver­bandes Baden-Württemberg, DSTVBW. In seinem Unternehmen artax berät er inter­na­tional tätige mittelständische Unternehmen und Privat­per­sonen fachübergreifend in allen Belangen des Steuer­rechts und angren­zender Gebiete: Unter­neh­mens­stra­tegie, Stand­ort­fragen, Steuer­stra­tegie, Dekla­ra­tion und Prozess­ver­tre­tung vor Finanz­ge­richten bis hin zum Bundesfinanzhof.

Inhaber
Jürgen Bächle

Jürgen Bächle ist seit 1989 als selbständiger Steuer­be­rater und Experte im inter­na­tio­nalen Steuer­recht tätig und seit über 20 Jahren Mitglied im Vorstand des Deutschen Steuer­be­ra­ter­ver­bandes Baden-Württemberg, DSTVBW. In seinem Unternehmen artax berät er inter­na­tional tätige mittelständische Unternehmen und Privat­per­sonen fachübergreifend in allen Belangen des Steuer­rechts und angren­zender Gebiete: Unter­neh­mens­stra­tegie, Stand­ort­fragen, Steuer­stra­tegie, Dekla­ra­tion und Prozess­ver­tre­tung vor Finanz­ge­richten bis hin zum Bundesfinanzhof.

Die Geschäfts­füh­rung leitet das Unternehmen in eigener Verant­wor­tung. Die Menschen bei artax entwi­ckeln, produ­zieren hochwer­tige und intel­li­gente Dienst­leis­tungen für eine nachhal­tige Zukunft.

 

Um die besten Quali­täten zu errei­chen, arbeiten die Menschen in den artax Unternehmen mit viel Freiraum für Kreati­vität, Optimie­rung und Erfolg. Hoher Wert wird gelegt auf zufrie­dene und begeis­terte Kunden, sowie einen fairen und partner­schaft­li­chen Austausch mit allen Geschäfts­part­nern. Ständiges Lernen und häufige Weiter­bil­dung ist der Garant für eine zuver­läs­sige Beratung und für das Vertrauen der Kunden. Durch Trans­pa­renz der Kommu­ni­ka­tion mit dem geschäft­li­chen Umfeld und durch externe Audits wird die nachhal­tige Qualität der Geschäfts­pro­zesse und der Produkte, aber auch die Einhal­tung der gesetz­li­chen Anfor­de­rungen regel­mäßig geprüft und nachgewiesen.

 

Gesund­heit und Sicher­heit der Mitar­beiter sind hohe Güter, die artax schützt und bewahren will. Zur Gewähr­leis­tung der Arbeits­si­cher­heit werden angemes­sene Ressourcen zur Verfü­gung gestellt und die Verant­wort­lich­keit für die konse­quente Umset­zung am Arbeits­platz organi­siert und dokumen­tiert. Diese Unter­neh­mens­ver­fas­sung wird zum wesent­li­chen Bestand­teil der Anstel­lungs­ver­träge und ist damit zugleich auch Geschäfts­grund­lage der Berufung der weiteren Geschäftsführer.

Jedem unserer Mandanten soll es mit uns besser gehen, als ohne uns. In erster Linie schützen wir das, was Sie von ihren Vorvä­tern übernommen und selbst aufge­baut haben. Und unter­stützen Sie mit unserer Exper­tise dabei, Ihre Ziele zu erreichen.

 

Wir achten mit unserer Exper­tise im inter­na­tio­nalen Steuer­recht, im  inter­na­tio­nalen Handels- und Gesell­schafts­recht wie auch im Inter­na­tio­nalen Familien- und Erbrecht darauf, dass ganzheit­lich abgestimmte Lösungen gefunden werden. Wir liefern verläss­liche Infor­ma­tionen, damit unsere Mandanten die Chancen, die Risiken in Ihren Entschei­dungen ausge­wogen berück­sich­tigen können.

 

Bei natio­nalen und inter­na­tio­nalen Engage­ments achten wir darauf, dass die Compli­ance einge­halten wird und unsere Mandanten deshalb geachtet und geschätzt sind.

 

artax ist ein vom Inhaber geführtes Famili­en­un­ter­nehmen. Die strategische wie auch opera­tive Unter­neh­mens­füh­rung liegt beim Gesell­schafter-Geschäfts­führer Herrn Jürgen Bächle. Ihm stehen in vertrau­ens­voller Zusam­men­ar­beit seine langjäh­rigen Mitar­beiter zur Seite. Der Deutsche Corpo­rate Gover­nance Kodex für den Mittel­stand diente dazu als Leitfaden. Die Unter­neh­mens­ver­fas­sung wurde praxis­ori­en­tiert und eine Leitkultur entwi­ckelt, die Nachhal­tig­keit über kurzfris­tigen Erfolg stellt. Die veran­kerte Compli­ance-Richt­linie in der artax-Unter­neh­mens­gruppe ist für alle bei artax tätigen Personen bindend.

Qualitätssicherung

 

artax verlangt von allen Mitar­bei­tern die regel­mä­ßige Fortbil­dung auf den zugewie­senen Tätigkeitsfeldern.

Die Fortbil­dung wird von artax bezahlt, im Einzel­fall können einzel­ver­trag­liche Verein­ba­rungen über eine Umlage bei vorzei­tigem Ausscheiden aus den Diensten der artax verein­bart werden. Für die Fortbil­dung werden die Arbeit­nehmer außer­halb des regulären Jahres­ur­laubs drei Tage p.a. für Fortbil­dungen freige­stellt. Soweit Fortbil­dungen an ansonsten arbeits­freien Tagen wie z.b. an Wochen­enden statt­finden, erfolgt kein Ausgleich durch ander­wei­tige Freizeit oder in Geld.

 

Wer an Fortbil­dungen teilge­nommen hat, soll die Kernpunkte zusam­men­fassen und die anderen Mitar­beiter an dem Wissens­zu­wachs entspre­chend teilhaben lassen. Das auf jedem Arbeits­platz instal­lierte artax QM-System ist zwingend zu beachten. Hinweise zu Ergän­zungen oder sinnvollen Verän­de­rungen sind im Rahmen des konti­nu­ier­li­chen Verbes­se­rungs­pro­zesses (KVP) an die Geschäfts­füh­rung zu melden. Diese wird nach Prüfung entscheiden und ggf. dann, aber auch erst dann die Freigabe zur allge­meinen Anwen­dung erteilen.

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