Sozialversicherung für Ausländer in China
Mehr als 5.000 deutsche Unternehmen sind mittlerweile in China aktiv, viele davon haben heimische Mitarbeiter ins Reich der Mitte entsandt.
Die Gestaltung der Arbeitsverträge kann nach dem Entsende- oder dem Versetzungsmodell gestaltet werden, mit unterschiedlichen Rechtsfolgen für die Betroffenen und für das chinesische Unternehmen. Am 10. Juni wurde der Entwurf einer Rechtsverordnung zur Einbindung der ausländischen Arbeitnehmer in China veröffentlicht. Diese sollen künftig in China pflichtversichert sein in folgenden Sparten:
- Grundrente
- Krankenversorgung
- Arbeitsunfall
- Arbeitslosigkeit
- Mutterschaft
Die Änderung tritt voraussichtlich zum 1.1.2012 in Kraft. Betroffen sind alle Ausländer, die bei Unternehmen oder Institutionen, welche in China eingetragen oder registriert sind, direkt angestellt sind oder einen Arbeitsvertrag mit einem ausländischen Arbeitgeber abgeschlossen haben und nach China entsandt sind. Einzahlungen in die Rentenversicherung werden auf einem persönlichen Konto geführt und können beim Verlassen Chinas vor Erreichen des Rentenalters ausgezahlt oder für eine spätere erneute Arbeitsaufnahme dort belassen werden. Der Betrag im „Personal Account“ der Rentenversicherung ist vererbbar.
Die sozialversicherungsrechtlichen Abkommen mit anderen Ländern, so auch Deutschland, haben weiterhin Bestand. Danach kann in Entsendefällen, nicht jedoch beim Versetzungsmodell, für max. vier Jahre die Zughörigkeit zum SV-System des Heimatlandes fortgeführt werden. Wir empfehlen, bestehende Arbeitsverträge jetzt zu überprüfen und je nach Sachlage zu gestalten. Das Modell der geplanten Rentenversicherung ist beachtenswert, die Höhe der Leistungen wird jedoch auf keinen Fall den Ansprüchen der Versicherten gerecht. Das gilt insbesondere für den Bereich der Krankenversicherung, hier sind Zusatzversicherungen mit einer prepaid-Karte unbedingt erforderlich.