Das Regelungswerk zur Rechnungslegung in China
Das Regelungswerk zur Rechnungslegung in China besteht aus einer Vielzahl von Rechtsakten unterschiedlicher Rechtsquellen.
Ausländischen Unternehmen steht ein Wahlrecht zu, entweder das lokale Recht anzuwenden, oder die Rechnungslegung nach Internationalen Standards (IAS) vorzunehmen. Steuer- und Handelsbilanz sind identisch. Die Rechnungslegung erfolgt in der Weise, dass Monatsabschlüsse zu erstellen sind und damit auch monatliche Steuererklärungen gefertigt werden. Weicht die Jahreserklärung deutlich von den Monatserklärungen ab, so drohen Sanktionen.
Auch in China besteht ein Jahresabschluss aus einer Bilanz mit Aktiva und Passiva sowie einer Ergebnisrechnung. Das ist rein optisch durchaus dem vergleichbar, was wir Europäer kennen. Allerdings bestehen inhaltlich derart gravierende Unterschiede, dass ein Unternehmer mit “Europäischer Brille” aus den geprüften und testierten Jahresabschlüssen zu falschen betriebswirtschaftlichen Entscheidungen verleitet werden kann.
Es ist daher aus grundlegendem Eigeninteresse unerlässlich, das chinesische Rechnungswesen in das Format überzuleiten, das im Rahmen des Gesamtunternehmen Gültigkeit hat. Von artax erhalten Sie eine Buchhaltung in der Landessprache chinesisch und natürlich in der Währung renminbi, aber auch die Überleitung nach HGB oder Swiss-GAAP mit einsprechender Währungsumrechnung. Denn unser Personal in China hat in Deutschland studiert, damit Sie und Ihre Buchhaltungsabteilung auch im Reich der Mitte in Ihrer Muttersprache kommunizieren können. DAS ist unsere Art, dem Kunden entgegen zu kommen.
Zudem liefern wir Ihnen die Informationen so, dass Sie oder Ihr Berater die Daten problemlos konsolidieren können. Auf Wunsch erfolgt die Datenspeicherung auf Buchungssatz-Ebene in Europa, z. B. bei DATEV.
I. Rechnungslegungsgesetz (会计法)
An der Spitze der Normenhierarchie steht das Rechnungslegungsgesetz (Accounting Law of the People‘s Republic of China), welches im Jahr 1985 erlassen und seit Juli 2000 in der überarbeiteten Version gültig ist.
Das Rechnungslegungsgesetz enthält allgemeine Grundprinzipien der Rechnungslegung für alle Unternehmen, eine Festsetzung von Wesen und Funktion der Rechnungslegung, sowie allgemeine Prüfungs- und Strafbestimmungen.
II. Regulation on Financial Reporting Rules of Enterprises (企业财务会计报告条例)
Die vom Staatsrat (the State Council) erlassene Rechtsverordnung gilt seit 01.01.2001 und regelt die Rechnungslegung und das Berichtswesen wie Buchführung, Vorbereitung von Jahresabschluss und Berichtserstattung.
Die Rechtsverordnung gilt für alle Unternehmen mit Ausnahmen bestimmter kleinen Unternehmen.
III. CAS / Chinese Accounting Standards (企业会计准则)
Am 15.02.2006 hat das chinesische Finanzministerium (MOF/Ministery of Finance) neue Rechnungslegungsstandards CAS erlassen, welches einen großen Fortschritt zur Angleichung an IFRS (International Financial Reporting Standards) darstellt.
Das nächste Ziel des MOFs ist die Erweiterung der Anwendungspflicht auf sämtliche mittelgroßen und großen Unternehmen. Die Gruppierung bestimmt sich nach folgenden Kriterien, dabei muss ein Unternehmen alle Voraussetzungen einer Gruppe kumulativ erfüllen, um entsprechend eingeordnet zu werden:
Branche
Kriterien | Groß Unternehmen | Mittel Unternehmen | Klein Unternehmen |
Industrie *
Anzahl Mitarbeiter ** | ≥ 2000 | 300‑2000 | < 300 |
Umsatzerlöse (Mio. RMB) | ≥ 300 | 30–300 | < 30 |
Bilanzsumme (Mio. RMB) | ≥ 400 | 40–400 | < 40 |
Bauwesen
Anzahl Mitarbeiter | ≥ 3000 | 600‑3000 | < 600 |
Umsatzerlöse (Mio. RMB) | ≥ 300 | 30–300 | < 30 |
Bilanzsumme (Mio. RMB) | ≥ 400 | 40–400 | < 40 |
Großhandel
Anzahl Mitarbeiter | ≥ 200 | 100–200 | < 100 |
Umsatzerlöse (Mio. RMB) | ≥ 300 | 30–300 | < 30 |
Einzelhandel
Anzahl Mitarbeiter | ≥ 500 | 100–500 | < 100 |
Umsatzerlöse (Mio. RMB) | ≥ 150 | 10–150 | < 10 |
Transport
Anzahl Mitarbeiter | ≥ 3000 | 500‑3000 | < 500 |
Umsatzerlöse (Mio. RMB) | ≥ 300 | 30–300 | < 30 |
Post
Anzahl Mitarbeiter | ≥ 1000 | 400‑1000 | < 400 |
Umsatzerlöse (Mio. RMB) | ≥ 300 | 30–300 | < 30 |
Hotel und Gastronomie
Anzahl Mitarbeiter | ≥ 800 | 400–800 | < 400 |
Umsatzerlöse (Mio. RMB) | ≥ 150 | 30–150 | < 30 |
Alle kleinen Unternehmen, für die ein Anwendungszwang der CAS nicht besteht, können zwischen CAS und ASBE (Accounting System for Business Enterprises) wählen. Bestimmte kleine Unternehmen dürfen auch ASSBE (小企业会计制度 / Accounting System for Small Business Enterprises) verwenden, welches im Vergleich zum ASBE zahlreiche Erleichterungen und Befreiungen enthält.
ASBE, ASSBE und CAS werden auch insgesamt als China-GAAP (China General Accepted Accounting Principles) genannt.