Eine Machbarkeitsstudie zur Gründung eines Unternehmens
Im Zuge der Gründung eines Unternehmens muss eine Machbarkeitsstudie vorgelegt werden, die auch einen Businessplan mit integrierter Vermögens‑, Finanz- und Ertragsplanung beinhaltet.
Aus dem Businessplan — erstellt auf Basis US-Dollar — ergibt sich das gebundene Kapital, das in China als “total investment” bezeichnet wird. Das sich aus dem Businessplan ergebende total investment bestimmt die Höhe des Mindest-Stammkapitals. Bei einem total investment bis US-$ 3 Mio. müssen mindestens 70 % durch Eigenkapital unterlegt sein. In der Regel werden seitens der Behörden bei Dienstleistern jedoch mindestens 100.000,00 US-$ als Stammkapital verlangt, bei Produktionsunternehmen werden meist 140.000,00 US-$ als Untergrenze gesehen, was bei 70 %-Unterlegung einem Mindestinvestment von 200.000,00 US-$ entspricht. Bei höheren Investments reduziert sich die Mindest-Stammkapitalziffer auf 50 %.
Genehmigung eines total investment
Basierend darauf wird im Rahmen der Erteilung der Geschäftserlaubnis ein total investment genehmigt.
Die Bedeutung dieser Größe wird jedoch vielfach verkannt, wenn man die europäische Sichtweise mitbringt, wonach nur ein Teil der benötigten Finanzmittel als Eigenkapital zur Verfügung gestellt wird und man die weitergehende Finanzierung ggf. als Gesellschafterdarlehen zur Verfügung stellt, die dann je nach Bedarf auch zurückfließen können. China will jedoch die Devisenströme lenken und hat deshalb hinsichtlich der Gesellschafterdarlehen eine sehr restriktive Vorgehensweise. Gesellschafterdarlehen sind nur dann zulässig und können nur dann zurückgezahlt werden, wenn sie vor der Gewährung durch die staatliche Behörde SAFE genehmigt sind. Eine Genehmigung ist nur zu erhalten, soweit das total investment nicht durch Stammkapital finanziert ist, bei mittleren Engagements sind das max. 30 % des total investment.
Als Gesellschafterdarlehen gelten nicht nur direkte Zahlungen, sondern auch ausländisch verbürgte Kredite chinesischer Banken an das Tochterunternehmen. Auch stehen gelassene Lieferantenkredite des Mutterhauses werden nach einigen Monaten zu Quais-Gesellschafter-Darlehen und können bei später vorhandener Liquidität nicht durch Zahlung an das Mutterhaus ausgeglichen werden, wenn keine Genehmigung der SAFE vorliegt. Dem kann man vor allem durch eine China-spezifische Unternehmensplanung und, gemessen am tatsächlichen Geschäft orientierter Beantragung des total Investment, begegnen. Bei verunglückten Fällen hilft manchmal die Änderung der Geschäftsbeziehung zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft, was das Entstehen von Lieferantenkrediten vermeidet, z. B. Lieferung in Kommissionslager oder auch nur die Änderung der Incoterms.
Die Finanzierung der chinesischen Tochtergesellschaften ist eines der großen Themen, mit denen wir uns regelmäßig befassen. Gerade dann, wenn das Unternehmen sich besonders positiv entwickelt, stellt sich die Frage der Finanzierung des working capital in Form von Materialbeständen, unfertigen und fertigen Erzeugnissen sowie der Forderungsfinanzierung. Für ein chinesisches Tochterunternehmen ist deshalb eine revolvierende Planung mit integrierter Finanzplanung unerlässlich.