Holding-Gesellschaften

 

Gesell­schaften, deren Haupt­zweck das langfris­tige Halten von Betei­li­gungen an anderen Gesell­schaften ist – sogenannte Holding-Gesell­schaften – wurden in der Schweiz bis 2019 auf kanto­naler und Gemeinde-Ebene nicht besteuert (Holding­pri­vileg). Ab 2020 gilt eine Übergangs­zeit von 5 Jahren zur normalen Besteue­rung. In Deutsch­land sind Holding-Gesell­schaften weitest­ge­hend steuerbefreit.

 

Inhalts­ver­zeichnis

 

Definition Holding

Holding bedeutet, dass ein Unternehmen mehrere Unter­firmen hält. Die Mutter­ge­sell­schaft ist die Holding Gesell­schaft, die Unter­firmen sind Tochtergesellschaften.

 

 

Step-up

Verschie­dene Kantone sehen in ihrer Praxis zusätz­lich vor, dass die Holding­ge­sell­schaften freiwillig auf das Holding­pri­vileg verzichten und ihre stillen Reserven steuerneu­tral aufwerten und sodann abschreiben können.

 

 

Beteiligungsabzug

Gesell­schaften, die zu mindes­tens 10 % am Grund- oder Stamm­ka­pital anderer Gesell­schaften betei­ligt sind oder deren Betei­li­gung an solchem Kapital einen Verkehrs­wert von mindes­tens einer Million Franken ausmacht – können eine Steuer­erleich­te­rung im Verhältnis des Netto­er­trags aus diesen Betei­li­gungen zum gesamten Reinge­winn erhalten, um eine Mehrfach­be­las­tung durch die Gewinn­steuer zu vermeiden.

 

 

Hinzurechnungsbesteuerung in Deutschland

 

Für Anteils­eigner, die in Deutsch­land ansässig sind, verlangt das deutsche Steuer­recht eine Hinzu­rech­nung der Betei­li­gungs­er­träge zu den in Deutsch­land steuer­pflich­tigen Einkünften immer, wenn eine Beherr­schung des Schweizer Unter­neh­mens vorliegt. Jedoch wird bereits bei einer Betei­li­gungs­höhe von 1 %, oder sogar ohne direkte Betei­li­gung, eine Hinzu­rech­nung vorge­nommen, wenn sog. Zwischen­ein­künfte mit Kapital­an­lage-Charakter vorliegen. Wäre Gegen­stand der Betrach­tung nicht eine Gesell­schaft in der Schweiz, sondern in einem anderen EU-Land, dann dürfte eine Hinzu­rech­nung nicht erfolgen. Denn es läge dann ein Verstoß gegen eine der sog. Grund­frei­heiten vor. Die Kapital­ver­kehrs­frei­heit verbietet es EU Ländern, Maßnahmen zu treffen, die einen EU Bürger davon ab abhalten, statt im eigenen Land in einem anderen EU Land zu investieren. 

 

Über die bilate­ralen Verträge zwischen der EU und der Schweiz die Kapital­ver­kehrs­frei­heit jedoch auch Im Verhältnis Deutsch­land ‑Schweiz. deshalb hatten wir schon immer starke Zweifel, ob die deutsche Gesetz­ge­bung im Außen­steu­er­recht überhaupt zulässig ist, soweit es um Betei­li­gungen in der Schweiz geht.  Die Hinzu­rech­nungs­be­steue­rung steht nun auch auf der Kippe. Wir führen unter Verweis auf die Recht­spre­chung des Europäi­schen Gerichts­hofs mehrere Verfahren. Die Finanz­ämter gewähren derzeit ohne Sicher­heits­leis­tung wegen ernstafter Zweifel an der Recht­mä­ßig­keit der angefoch­tenen Steuer­be­scheide die Ausset­zung der Vollzie­hung. 

 

 

Fazit

 

Der Wegfall des Holding­pri­vi­legs kam auf inter­na­tio­nalen Druck zustande. Seit dem 1.1.2020 werden Holding-Gesell­schaften in der Schweiz wie andere Gesell­schaften besteuert, wobei unter bestimmten Bedin­gungen ein Betei­li­gungs­abzug gewährt wird. Dieser geht jedoch weniger weit, als die in Deutsch­land in § 8b Körper­schaft­steu­er­ge­setz geregelte Befreiung der Besteue­rung von Dividenden und Veräu­ße­rungs­ge­winnen aus Anteilen an anderen Kapital­ge­sell­schaften im in oder Ausland. Es ist deshalb zu überlegen, ob die bis 2019 steuer­güns­tige Struktur in der Schweiz noch Sinn macht, oder ob man die Holding nicht besser nach Deutsch­land verlegt. Steuer­pflich­tige, die von der Hinzu­rech­nungs­be­steue­rung betroffen sind, Sollten gegen alle Steuer­be­scheide Einspruch einlegen, damit sie von der abseh­baren Änderung der Verwal­tungs­praxis profi­tieren können.

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    Jürgen Bächle

    Jürgen Bächle

    ist seit 1989 als selbständiger Steuer­be­rater und Experte im inter­na­tio­nalen Steuer­recht tätig und seit über 20 Jahren Mitglied im Vorstand des Deutschen Steuer­be­ra­ter­ver­bandes Baden-Württemberg, DSTVBW.

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