Holding-Gesellschaften
Gesellschaften, deren Hauptzweck das langfristige Halten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften ist – sogenannte Holding-Gesellschaften – wurden in der Schweiz bis 2019 auf kantonaler und Gemeinde-Ebene nicht besteuert (Holdingprivileg). Ab 2020 gilt eine Übergangszeit von 5 Jahren zur normalen Besteuerung. In Deutschland sind Holding-Gesellschaften weitestgehend steuerbefreit.
Inhaltsverzeichnis
Definition Holding
Holding bedeutet, dass ein Unternehmen mehrere Unterfirmen hält. Die Muttergesellschaft ist die Holding Gesellschaft, die Unterfirmen sind Tochtergesellschaften.
Step-up
Verschiedene Kantone sehen in ihrer Praxis zusätzlich vor, dass die Holdinggesellschaften freiwillig auf das Holdingprivileg verzichten und ihre stillen Reserven steuerneutral aufwerten und sodann abschreiben können.
Beteiligungsabzug
Gesellschaften, die zu mindestens 10 % am Grund- oder Stammkapital anderer Gesellschaften beteiligt sind oder deren Beteiligung an solchem Kapital einen Verkehrswert von mindestens einer Million Franken ausmacht – können eine Steuererleichterung im Verhältnis des Nettoertrags aus diesen Beteiligungen zum gesamten Reingewinn erhalten, um eine Mehrfachbelastung durch die Gewinnsteuer zu vermeiden.
Hinzurechnungsbesteuerung in Deutschland
Für Anteilseigner, die in Deutschland ansässig sind, verlangt das deutsche Steuerrecht eine Hinzurechnung der Beteiligungserträge zu den in Deutschland steuerpflichtigen Einkünften immer, wenn eine Beherrschung des Schweizer Unternehmens vorliegt. Jedoch wird bereits bei einer Beteiligungshöhe von 1 %, oder sogar ohne direkte Beteiligung, eine Hinzurechnung vorgenommen, wenn sog. Zwischeneinkünfte mit Kapitalanlage-Charakter vorliegen. Wäre Gegenstand der Betrachtung nicht eine Gesellschaft in der Schweiz, sondern in einem anderen EU-Land, dann dürfte eine Hinzurechnung nicht erfolgen. Denn es läge dann ein Verstoß gegen eine der sog. Grundfreiheiten vor. Die Kapitalverkehrsfreiheit verbietet es EU Ländern, Maßnahmen zu treffen, die einen EU Bürger davon ab abhalten, statt im eigenen Land in einem anderen EU Land zu investieren.
Über die bilateralen Verträge zwischen der EU und der Schweiz die Kapitalverkehrsfreiheit jedoch auch Im Verhältnis Deutschland ‑Schweiz. deshalb hatten wir schon immer starke Zweifel, ob die deutsche Gesetzgebung im Außensteuerrecht überhaupt zulässig ist, soweit es um Beteiligungen in der Schweiz geht. Die Hinzurechnungsbesteuerung steht nun auch auf der Kippe. Wir führen unter Verweis auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs mehrere Verfahren. Die Finanzämter gewähren derzeit ohne Sicherheitsleistung wegen ernstafter Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Steuerbescheide die Aussetzung der Vollziehung.
Fazit
Der Wegfall des Holdingprivilegs kam auf internationalen Druck zustande. Seit dem 1.1.2020 werden Holding-Gesellschaften in der Schweiz wie andere Gesellschaften besteuert, wobei unter bestimmten Bedingungen ein Beteiligungsabzug gewährt wird. Dieser geht jedoch weniger weit, als die in Deutschland in § 8b Körperschaftsteuergesetz geregelte Befreiung der Besteuerung von Dividenden und Veräußerungsgewinnen aus Anteilen an anderen Kapitalgesellschaften im in oder Ausland. Es ist deshalb zu überlegen, ob die bis 2019 steuergünstige Struktur in der Schweiz noch Sinn macht, oder ob man die Holding nicht besser nach Deutschland verlegt. Steuerpflichtige, die von der Hinzurechnungsbesteuerung betroffen sind, Sollten gegen alle Steuerbescheide Einspruch einlegen, damit sie von der absehbaren Änderung der Verwaltungspraxis profitieren können.