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Erbschaftssteuer in China

Es besteht ein grundsätzliches Interesse, das während eines Lebens erworbene Vermögen auf die nächsten Angehörigen oder auf dazu auserkorene Personen zu übertragen. artax erläutert den Sachverhalt zum Thema Erbschaftssteuer in China.

Bei Internationalen Sachverhalten ist zunächst zu klären, welches Erbrecht überhaupt zur Anwendung kommt, d. h. es sind die Erben zu bestimmen. Die Rechtsgrundlagen dazu finden sich im jeweiligen IPR — Internationalen Privatrecht. Das Vermögen soll möglichst ungeschmälert durch Steuern übertragen werden.

Inhaltsverzeichnis

Erbschaftssteuer in Deutschland

Das Erbschaftsteuerrecht in Deutschland greift dann ein, wenn entweder der Erblasser oder der Erbe in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig waren. Das ist immer dann der Fall, wenn ein Wohnsitz in Deutschland besteht. Wie intensiv dieser genutzt wurde, spielt keine Rolle.

Erbschaftssteuer in China

Wie sieht es mit der Erbschaftssteuer in China aus? China kennt keine Erbschaftsteuer, erhebt jedoch bei der Übertragung von Immobilienvermögen von Todes wegen eine Übertragungsgebühr (Fangchanguohufeizong). Die Vererbung eines Hauses im Wert von 1 Mio. Euro würde ca. 80.000 Euro an Gebühren kosten. Daher sollten Immobilien möglichst nicht direkt gehalten werden. Es bieten sich ggf. gesellschaftsrechtliche Lösungen an. Deutschland und China haben insoweit keine völkerrechtlichen Vereinbarungen oder Verträge geschlossen. Das führt dazu, dass bei weiter bestehender Steuerpflicht in Deutschland beide Länder Steuern und Gebühren erheben. Deutschland würde aber anteilig die in China bezahlten Gebühren anrechnen, wenn der Erwerb in Deutschland überhaupt zu einer Steuer führt.

Kritischer ist die Übertragung von Betriebsvermögen, das ein deutsches Unternehmen in China hält. Während inländisches Betriebsvermögen, egal wie hoch es sein mag, bis zu 100 % befreit werden kann, wird ausländisches Vermögen vom ersten Euro an steuerpflichtig. Unternehmer tun deshalb gut daran, die Vermögensentwicklung auch unter Aspekten der Erbschaftsteuer zu gestalten.

Jürgen Bächle
Jürgen Bächle

ist seit 1989 als selbständiger Steuerberater und Experte im internationalen Steuerrecht tätig und seit über 20 Jahren Mitglied im Vorstand des Deutschen Steuerberaterverbandes Baden-Württemberg, DSTVBW.

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