Corona-Pandemie: Priorität für Ehe und Familie
Familien mit Kindern erleben die Corona-Pandemie als Ausnahmezustand nie gekannten Ausmaßes. Home-Office am besten beider Elternteile, Home-Schooling der Schulkinder, nebenbei quengelnde Kleinkinder, die sich nirgendwo austoben und spielen können. Und das alles auf engstem Raum mit eingeschränkten technischen Möglichkeiten. Und das über Wochen und Monate. Manches ist nicht wiedergutzumachen.
Inhaltsverzeichnis
Sehr viele alte und kranke Menschen sind allein geblieben in ihrer Angst, etliche gestorben. Nicht nur an Corona, aber allein. Du sollst Vater und Mutter ehren. Das ist nicht ein Gebot für Kinder, sondern bringt die Verantwortung eines jeden Einzelnen, der ganzen Gesellschaft zum Ausdruck, den Alten mit Respekt zu begegnen, sie zu achten und zu ehren. Bitte kümmern Sie sich nicht nur in Zeiten der Corona-Pandemie um Ihre Eltern, um andere alte Menschen in Ihrem Umfeld. Unternehmen Sie etwas mit ihnen, hören Sie zu. Das kann spannender als jeder Kinobesuch sein. Die Alten haben nicht nur Honig im Kopf.
Corona-Pademie: Vorsorgevollmacht, Bankvollmacht, Patientenverfügung
Zwar waren wir in Deutschland nicht wirklich auf die Corona-Pandemie vorbereitet, haben es am Ende aber halbwegs geschafft, Mas-ken und Intensivbetten sowie Beatmungsgeräte bereitzustellen. Nicht jeder will im Ernstfall daran angeschlossen werden. Wenn es soweit ist, liegen Sie bereits im Koma. Sorgen Sie deshalb jetzt dafür, dass das geschieht, was Sie für sich entschieden haben. Sprechen Sie auch mit Ihrer Bank und sorgen Sie dafür, dass eine Person Ihres Vertrauens für Sie handeln kann, wenn Sie das zeitweise selbst nicht können.
Prüfung der privaten rechtlichen Struktur
Spätestens in unsicheren Zeiten wie in dieser Corona-Pandemie wird man sensibel dafür, das Erreichte zu schützen. Ein Blick in den Grundbuchauszug legt die rechtliche Struktur offen, in der man eine selbstgenutzte oder vermietete Immobilie hält. Stehen dort als Eigentümer „Herr und Frau Müller zu je 1⁄2 als Miteigentumsanteil“, dann heißt das nicht etwa, dass ihnen die Immobilie gemein-sam gehört. Vielmehr hat jeder ein virtuelles Grundstück, in das jeweils gesondert vollstreckt werden kann, das gesondert belastet werden kann, was im Ernstfall, z. B. bei Insolvenz des einen Partners zum Problem wird. Auch im Erbfall, gerade in Ehen mit minderjährigen Kindern, erweist es sich als gravierender Vorteil, wenn die Immobilie in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts gehalten wird. deshalb: Prüfen Sie die Struktur und die Eigentumsverhältnisse in Grundbüchern und Depots, sichern Sie Ihr Vermögen.
Güterstand und Erbrecht
Sie haben hart gearbeitet und sich etwas aufgebaut. Das soll Ihnen und Ihrer Familie erhalten bleiben, auch wenn Situationen wie die Corona-Pandemie entstehen, die man sich nicht wünscht. Das Familien- und Erbrecht schützt Sie nur eingeschränkt, lässt Ihnen aber den Raum für Gestaltungen. Dabei geht es mehr um die Gestaltung des Lebens, als um die Gestaltung der Erbfolge. Beides aber gehört zusammen. Zunehmend reicht es nicht mehr, sich nur das nationale Recht anzuschauen. Es werden Ehen geschlossen zwischen Menschen, die nicht gleicher Nationalität sind oder es nicht von Geburt an waren. Etliche hierzulande lebende Paare haben im Ausland geheiratet und dort oder in Drittländern gelebt. Solche Situationen haben unmittelbaren Einfluss auf den ehelichen Güterstand und damit auch auf das Erbrecht. In manchen Rechtsordnungen erbt der Ehegatte nichts, Testament hin oder her.
In Deutschland wiederum hängt das Ehegatten — Erbrecht am ehelichen Güterstand, wobei weitgehend unbekannt ist, was der überhaupt genau beinhaltet. Eine Möglichkeit, zivilrechtlich wirksam und zudem steuerfrei Vermögen zu übertragen, ist der Wechsel im Güterstand, wobei man nach der Übertragung auch wieder sofort zurück kann in den bisherigen Stand. Man spricht von der „Güterstands-Schaukel“. Nebenbei sorgen Sie so dafür, dass das Vermögen von Vater und Mutter auf die Kinder über-geht, damit sämtliche Freibeträge voll ausgeschöpft werden und die Progression der Erbschaftsteuer reduziert wird.
Vorgezogene Erbfolge, Schenkung
In der Krise wie während der Corona-Pandemie purzeln Unternehmenswerte und auch der Wert von Immobilien und Wertschriften. Das erholt sich hoffentlich wieder. Wer mittelfristig ohnehin vorhatte, Vermögen zu übertragen, der sollte dies jetzt prüfen. Denn niedrige Werte sind gleichbedeutend mit niedrigen Steuern auf das übertragene Vermögen. Die Gestaltung der Erbfolge kann auch kombiniert werden mit güterrechtlichen Vereinbarungen.
Wegzug ins Ausland geplant
Für die einen ein lang gehegter Traum, für andere die Erkenntnis aus der aktuellen Corona-Krise, den nächsten Lebensabschnitt nicht hierzulande, sondern im Land seiner Träume zu verbringen. Dabei gilt es aber auch, hinsichtlich der Steuern wachsam zu sein. „Eviva España!“ Sonne, Strand und Meer sind für viele Mitteleuropäer ein Anreiz, nicht nur ihren Urlaub, sondern auch den Lebensabend unter südlicher Sonne zu verbringen. Selbstverständlich hat man auch seine Vorstellungen, was geschehen soll, wenn man seine letzte Reise antritt. Antwort gibt das gesetzliche Erbrecht, das allerdings auch in Europa keinesfalls einheitlich geregelt ist. In einigen Ländern ist das Erbrecht an die Staatsangehörigkeit gekoppelt, was bei multinationalen Ehen schon zur echten Aufgabe wird. In der EU und der Schweiz richtet sich das Erbrecht nach dem letzten Wohnsitzort aus. Wer im Pflegeheim in Marienbad stirbt, vererbt nach tschechischem Recht. In Deutschland spielt zudem der Güterstand eine Rolle, wobei der deutsche gesetzliche Güterstand nicht gleichgesetzt ist mit anderen gesetzlichen Güterständen.
Befindet sich Vermögen in mehreren Ländern, kann auch bezogen auf diese Vermögensteile das Erbrecht sich nach dem Belegenheitsstaat richten. So kann es sein, dass für ein und denselben Nachlass unterschiedliche Erbrechte gelten. Es ist allerdings möglich, durch Erbvertrag oder Testament zu gestalten, wobei auch hier Grenzen gesetzt sind.
Und dann wäre da noch die sogenannte Wegzugsbesteuerung. Ob diese in Ihrem Fall überhaupt zutrifft und wie man die Steuer gegebenenfalls mindern kann, muss man prüfen. Wenn aber Werte zu versteuern sind, dann besser jetzt, wenn die Werte niedrig sind.