Buchhaltung und Rechnungslegung / Nachweis von Verrechnungspreisen
In Spanien ist die Digitalisierung weit vorangeschritten. Für das Rechnungswesen gelten die Vorschriften des Handels- und Steuerrechts, danach sind folgende Bücher zu führen und spätestens vier Monate nach Abschluss des Geschäftsjahre an das das zuständige Handelsregister einzureichen und zu authentisieren.
Es ist zwar kein bestimmtes System, aber ein in seinen Grundzügen je nach Branche einheitlicher Kontenplan PGC (Plan General de Contabilidad) gesetzlich vorgeschrieben, nach dem die Buchführung zu erstellen ist. Die Buchhaltung sich an den Grundsätzen ordnungsgemäßer elektronischer Buchhaltungen messen lassen, d.h. alle Geschäftsvorfälle sind chronologisch und unverfälschbar aufzuzeichnen. Der Buchführungsplan ist nicht zu verwechseln mit dem Kontenplan, der innerhalb der festgelegten Struktur individualisiert und ausgestaltet werden kann (Teil II des Buchführungsplans). Wahlfreiheit in der Anwendung besteht auch hinsichtlich der Definition und Erläuterung der Konten (Teil III) , was bei der Konsolidierung von Unternehmen im internationalen Kontext und bei Überleitung des spanischen Monats- oder Jahresabschlusses auf den Standard des Mutterhauses im Ausland von Bedeutung ist.
Denn ein Unternehmen, das in mehreren Ländern aktiv ist, sei es über Betriebsstätten
- Arbeit von Mitarbeitern in deren Home-Office
- Bau- und Montagebetriebsstätten
- In Spanien ansässige Verkäufer
- wesentliche Interessen z.B. in Gestalt eines Konsignationslagers beim Kunden
sei es über eigens errichtete Tochtergesellschaften, muss je nach Sachlage und Standards im Staat der Ansässigkeit der Muttergesellschaft
- statuarischer Sitz gemäß Eintragung
- faktischer Verwaltungs-Sitz aufgrund der Entscheidung des täglichen Geschäfts
den spanischen handelsrechtlichen und / oder steuerrechtlichen Jahresabschluss
- Nach dem Recht der Muttergesellschaft (z.B. nach HGB, SwissFER, USGaap)
- Auf den Abschlusszeitpunkt des Mutterhauses (abweichendes Wirtschaftsjahr)
- In der funktionalen Währung des Mutterhauses, Stichwort: Währungsumrechnung
- Nach den Bilanzierungsgrundsätzen für den Konzernabschluss
erstellen, was von Anfang an eine sorgfältige Planung und Einrichtung der Buchhaltung, sowie ein permanentes und effizientes Controlling erfordert. An der Stelle bietet DATEV, deren Mitglied artax seit über 30 Jahren ist, über zertifizierte Partnerunternehmen eine sehr praktikable wie auch sichere Lösung in allen wichtigen Zielländern des deutschen Mittelstands und damit auch in Spanien an. Das einfachste Problem ist noch die Übersetzung des spanischen Kontenrahmens in die Sprache des Mutterhauses oder Konzernabschlusses. Viele scheitern bereits daran, dass die Kontenrahmen völlig unterschiedlich sind, oder dass in einem Land die Erfolgsrechnung nach dem Umsatzkostenverfahren (UKV), in anderen Land aber nach dem Gesamtkostenverfahren (GKV) erstellt wird.
Ohne an der Stelle Werbung zu betreiben, empfiehlt sich in Spanien die Verwendung der Fachsoftware A3, die gerade bei international tätigen Unternehmen die inzwischen unverzichtbare Kostenstellenrechnung ermöglicht. Wie sonst soll man die korrekte und fiskalisch sichere Gestaltung der Verrechnungspreise für Liefer- und Leistungsbeziehungen mit nahestehenden Personen und Unternehmen darlegen?
Über manuell erstellte Mappings oder sichere Mapping-Software, z.B. Pathway kann 1:1 eine Zuweisung der bebuchten Konten auf den Kontenplan des Mutterhauses abgebildet werden. Dort werden die Daten auf Wunsch mit oder ohne die elektronisch angefügten Belege mit oder ohne Kostenstellen in die Systeme von DATEV, SAP, Addison, Infoniqa etc. eingelesen. Bei Verendung der DATEV-Software ist der Jahresabschluss sofort verfügbar, muss jedoch von Experten mit Kenntnis im Recht der beteiligten Staaten noch durch Anpassungen in Gestalt von Umbuchungen sog. adjustments auf den Standard des Mutterhauses gebracht werden.
Man braucht somit neben der geeigneten Software vor allem einen Experten / Fachberater für Internationales Steuerrecht, der die Compliance in allen beteiligten Staaten gewährleistet und damit dem Management den Rücken freihält. Einen, der bei einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt dem zunehmend eingesetzten Fachprüfer für Auslandssachverhalte paroli bieten kann.