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Güterstand

Güterstand in Deutschland ist die Gütertrennung

Aufteilung der Steuerschuld, Haftung für Steuern:Verheiratete und eingetragene Lebenspartner haben in Deutschland und in den meisten anderen Ländern einen gemeinsamen Güterstand.

Der Güterstand richtet sich nach dem Recht des Staates, der in der ersten Zeit der Ehe für Sie maßgebend war. Das Güterrecht ändert sich somit nie, auch nicht bei Auswanderung in ein anders Land und ebenfalls nicht bei einem Wechsel der Staatsangehörigkeit. Allerdings besteht die Möglichkeit der Rechtswahl. Diese ist grundsätzlich vor einem Notar auszuüben. 

Inhaltsverzeichnis

Güterstand Ende

Der gesetzliche Güterstand in Deutschland ist die Gütertrennung. Erst beim Ende des Güterstandes durch Tod oder Scheidung oder bei Vereinbarung eines abweichenden Güterstandes erfolgt ein Ausgleich in Geld, nicht in Sachwerten. Die Höhe des Zugewinnausgleich richtet sich nach dem Vermögenszuwachs während der Ehe. Das Haus, das einer mit in die Ehe gebracht hat, bleibt damit unberücksichtigt, jedoch wird die Wertsteigerung mit in die Berechnung einbezogen.

Steuerschuld

Der jeweilige Güterstand hat weit reichende Rechts- und Steuerfolgen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer, aber auch bei der Einkommensteuer. Denn selbst bei Zusammenveranlagung von Ehegatten gilt das gesetzliche Prinzip der getrennten Vermögen. Kein Ehegatte haftet für die Steuerschulden des anderen. Das kann große Bedeutung erlangen, wenn z. B. im Zuge einer Insolvenz oder Erbfolge Steuern festgesetzt werden und der eigentliche Schuldverursacher der Steuerlast diese nicht aus seinem Vermögen begleichen kann. Der andere Ehegatte kann dann beantragen, dass er nur für die Steuern haftet, die auf sein Einkommen entfallen. Und er kann sich dabei auch noch die Vorauszahlungern anrechnen lassen, die er bezahlt hat. Wurde die Vorauszahlung vom gemeinsamen Konto bezahlt, werden sie im Zweifel jedem zur Hälfte angerechnet.

Der Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld muss vor Begleichung der gemeinsamen” Schuld eingestellt werden, eine nachträgliche Aufteilung und Erstattung ist nicht möglich. In den meisten Ländern gilt dies analog, wobei meistens ohnehin getrennte Steuerbescheide ergehen und eine Kollektivhaftung auch bei Ehepaaren selten anzutreffen ist.

Jürgen Bächle
Jürgen Bächle

ist seit 1989 als selbständiger Steuerberater und Experte im internationalen Steuerrecht tätig und seit über 20 Jahren Mitglied im Vorstand des Deutschen Steuerberaterverbandes Baden-Württemberg, DSTVBW.

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